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Seit dem 8. März 2021 haben sich in Graubünden 15 300 Personen für eine Coronaimpfung angemeldet. In den neun Impfzentren werden unter der Woche rund 1300 Personen täglich gegen das Covid‑19‑Virus geimpft. Inzwischen können bereits Personen ab 65 Jahren für einen Impftermin aufgeboten werden. Menschen mit schweren chronischen Vorerkrankungen und über 75‑Jährige haben weiterhin prioritären Zugang zur Impfung. Zur weiteren Planung der Impfaktion in den neun Impfzentren können sich ab Donnerstag auch die 35‑ bis 44‑Jährigen voranmelden.

Ab dem 22. April 2021 steht die Impfanmeldung in Graubünden dann auch den letzten beiden Gruppen, den 25‑ bis 34‑ Jährigen und den 16‑ bis 24‑Jährigen, offen. Allerdings können nach einer Anmeldung bis zur Vergabe des Impftermins weiterhin bis zu zweieinhalb Monaten vergehen.

Innerhalb der Altersgruppen Priorität nach Anmeldeeingang
Innerhalb der Altersgruppen werden die Impftermine nach Eingang der Anmeldungen priorisiert. Insgesamt haben sich in Graubünden inzwischen bereits rund 50 000 Personen für eine Impfung angemeldet. Über 30 000 Bündnerinnen und Bündner haben ihre Erstimpfung erhalten, rund 20 000 sind vollständig immunisiert.

Impfempfehlungen für Covid‑19‑Erkrankte angepasst
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat ausserdem die Impfempfehlungen nach durchgemachter Covid‑19‑Erkrankung angepasst. Aufgrund der jüngsten Erkenntnisse wird eine Impfung nach nachgewiesener Covid‑19‑Erkrankung (PCR/Antigen‑Test) neu sechs Monate nach einer Infektion empfohlen. Ausgenommen sind besonders gefährdete Personen, die weiterhin nach drei Monaten geimpft werden sollen. Zudem wird nach durchgemachter Covid‑19‑Erkrankung neu nur noch eine Dosis eines mRNA-Impfstoffes verabreicht. Eine Ausnahme bilden immunsupprimierte oder immundefiziente Personen.

Die Informationen zu den Coronaimpfungen werden laufend auf der Website www.gr.ch/impfung ergänzt.


Beilage:
Impfplan (Stand 9. April 2021)


Auskunft:
Kommunikationsstelle Coronavirus Kanton Graubünden, E‑Mail kfsmedien@amz.gr.ch


Gremium: Gesundheitsamt
Quelle: Standeskanzlei

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