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Die Regierung hat den Beitrittsbeschluss und das Einführungsgesetz zur neuen Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Die mit dem Bund und den Kantonen harmonisierten Vergabebestimmungen ebnen den Weg für ein modernes, auf Nachhaltigkeit, Qualität und Innovation ausgerichtetes Beschaffungswesen im Kanton Graubünden. Die Stärken der Schweizer Anbieterinnen und Anbieter dürften damit noch besser zum Tragen kommen.

Das öffentliche Beschaffungswesen – in Graubünden auch Submissionswesen genannt – regelt ein wichtiges Segment der Schweizer Volkswirtschaft. Bund, Kantone und Gemeinden beschaffen jährlich Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen im Wert von rund 41 Milliarden Franken (rund 20 Prozent Bund und rund 80 Prozent Kantone und Gemeinden). Im grossflächigen Kanton Graubünden kommt den öffentlichen Aufträgen seit jeher eine besonders hohe Bedeutung zu.

Gesamtschweizerische Harmonisierung der Beschaffungsvorschriften
Die vergaberechtlichen Bestimmungen in der Schweiz finden ihre Grundlage im Wesentlichen in einem WTO-Übereinkommen (GPA) und in einem bilateralen Abkommen mit der EU. Auf nationaler Ebene werden diese Bestimmungen beim Bund durch das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) und bei den Kantonen durch die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) umgesetzt. Aufgrund der 2012 abgeschlossenen Revision des WTO-Übereinkommens, welches unter anderem einen verbesserten Marktzugang für Schweizer Unternehmen von zusätzlichen 80 bis 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr beinhaltet, sind Anpassungen in den Beschaffungsvorschriften von Bund und Kantonen erforderlich. Gleichzeitig sollen diese Beschaffungsvorschriften einander inhaltlich soweit möglich und sinnvoll angeglichen werden.

Nachdem der Bund das neue BöB für seine eigenen Beschaffungsstellen erlassen hatte, haben die Kantone im November 2019 an einer Sonderversammlung die totalrevidierte IVöB einstimmig verabschiedet. Damit wird ein wichtiger weiterer Grundstein auf dem Weg zur Vereinheitlichung des Beschaffungsrechts aller föderalen Ebenen in der Schweiz gelegt. Die Kantone können nun mittels eigener Erklärung der neuen IVöB beitreten. Im Kanton Graubünden ist der Grosse Rat für den Beitrittsbeschluss zuständig.

Stärkung der Nachhaltigkeit, Qualität und Innovation
Hauptziele der Revision der IVöB sind nebst der Rechtsharmonisierung die Modernisierung und Flexibilisierung des Vergaberechts. Zudem verfolgt die Revision auch politische Ziele, nämlich die stärkere Berücksichtigung der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit bei öffentlichen Aufträgen, die Stärkung des Qualitätswettbewerbs gegenüber dem Preiswettbewerb und die Förderung innovativer Lösungen. Ebenso soll die Einhaltung der Teilnahmebedingungen konsequenter sichergestellt und eine zentrale Liste mit sanktionierten Anbieterinnen und Anbietern sowie Subunternehmerinnen und Subunternehmern eingeführt werden. Die Beschaffungsabläufe und Schwellenwerte bleiben dagegen grundsätzlich unverändert, aber viele Einzelheiten des Verfahrens werden angepasst.

Die IVöB regelt neu das gesamte öffentliche Beschaffungsrecht. Im Sinne der Harmonisierungsbestrebungen orientiert sich die Vernehmlassungsvorlage der Regierung stark am Musterbeitrittsgesetz der Kantone. Dieses beschränkt sich auf wenige Vollzugs- und Ausführungsbestimmungen. Bund, Kantone und Gemeinden streben ferner einen möglichst einheitlichen Vollzug des neuen Beschaffungsrechts an und erarbeiten hierzu gegenwärtig einen gemeinsamen Beschaffungsleitfaden als wichtige Praxishilfe.

Beitritt im Interesse der Schweizer KMU und der öffentlichen Beschaffungsstellen
Die revidierten Beschaffungsvorschriften bringen für die kommunalen und kantonalen Beschaffungsstellen wie auch für die Anbieterinnen und Anbieter diverse Vorteile mit sich. Nach Ansicht der Regierung ist deshalb ein zügiger Beitritt zur revidierten IVöB wichtig. Sie verweist namentlich auf die sich schweizweit einstellende, einheitlichere Rechtsprechung, die gemeinsamen Vorlagen für die Rechtsanwendung in der Praxis sowie auf die vereinheitlicht zur Verfügung stehenden Lehrmittel und die darauf abgestimmten Aus- und Weiterbildungen. Zudem setzen die revidierten Vergabebestimmungen neu einen rechtlichen Rahmen für den zeitgemässen Einsatz elektronisch abgewickelter Beschaffungsverfahren und bieten bei der Evaluation des vorteilhaftesten Angebots tendenziell einen grösseren Handlungsspielraum.

Auf Seiten der Anbieterinnen und Anbieter dürften sich durch die schweizweite Vereinheitlichung und den vereinfachten Zugang zu Beschaffungsinformationen der öffentlichen Hand deutliche Kosteneinsparungen ergeben. Die verbesserte Anwenderfreundlichkeit, Klarheit und Rechtssicherheit versprechen ebenfalls Sparpotenzial. Durch die generelle Stärkung von Innovation, Nachhaltigkeit und des Qualitätswettbewerbs werden die Schweizer KMU ihre Stärken ausserdem noch besser zum Tragen bringen können, wobei bereits heute nur ein sehr geringer Anteil (2018: ca. 2%) der Aufträge aus dem Kanton Graubünden an Unternehmungen mit Sitz im Ausland geht. Protektionistische Massnahmen oder die von einzelnen Kreisen gewünschte künstliche Hebung der Angebotspreise sind nicht zielführend und würden rechtliche wie auch praktische Umsetzungsschwierigkeiten mit sich bringen.

Die Vernehmlassung dauert vom 28. April 2021 bis am 28. Juli 2021. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Webseite des Kantons aufgeschaltet. Die Beratung der Vorlage durch den Grossen Rat ist für die Dezembersession 2021 vorgesehen.


Auskunftsperson:
Regierungspräsident Dr. Mario Cavigelli, Vorsteher Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität, Tel. +41 81 257 36 01, E-Mail Mario.Cavigelli@diem.gr.ch


Gremium: Standeskanzlei
Quelle: dt Standeskanzlei

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