Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Regierung schlägt Anpassungen an der geplanten Revision der Jagdverordnung des Bundes vor, um die Koexistenz zwischen Menschen, Grossraubtieren und Nutztieren sicherstellen zu können. Zudem genehmigt sie ein Strassenbauprojekt im Münstertal und gibt grünes Licht für die Erweiterung des Spitals Oberengadin.

Regierung fordert erleichterte Regulierung von Wolfsbeständen

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) betreffend Revision der Jagdverordnung. Um eine geregelte Koexistenz zwischen Menschen, Grossraubtieren und Nutztieren sicherzustellen, sollen innerhalb des Spielraums, welcher das aktuelle Jagdgesetz einräumt, die Verordnungsbestimmungen angepasst werden.

Die Regierung begrüsst es sehr, dass der Bundesrat den Kantonen im Hinblick auf die kommende Alpsaison rasch geeignete Instrumente zur Verfügung stellen will. Es ist ihr bewusst, dass der Anpassungsspielraum nach dem negativen Volksentscheid vom 27. September 2020 nur innerhalb des geltenden Jagdgesetzes ausgenutzt werden kann und daher beschränkt ist. Die Regierung stellt allerdings fest, dass der Handlungsspielraum in der Vorlage unbefriedigend genutzt wird. Insbesondere in Bezug auf die erleichterte Regulierung von Wolfsbeständen in Gebieten mit hoher Wolfsdichte beziehungsweise den erleichterten Abschuss von Einzelwölfen, die ein problematisches Verhalten zeigen, gibt es noch deutliches Verbesserungspotenzial. Der Kanton Graubünden schlägt daher insbesondere vor, dass in Regionen mit sehr hohen Wolfsbeständen (wie im Kanton Graubünden) die vorgesehene Entnahme von 50 Prozent der Jungtiere angemessen erhöht werden kann, insbesondere bei Wolfsrudeln mit problematischem Verhalten. Im Weiteren fordert die Regierung, dass die Schadensschwelle bei Angriffen auf Tiere der Rinder- und Pferdegattung sowie Lamas und Alpakas (Neuweltkameliden) auf einen Riss herabgesetzt wird. Als wichtig erachtet die Regierung ausserdem die Erweiterung der Möglichkeiten von Einzelabschüssen. So soll der Einzelabschuss eines nachweislich anhaltend schadenstiftenden Elterntieres aus einem sich aktuell fortpflanzenden Wolfsrudel in den Monaten November bis Januar möglich sein, auch wenn die Regulation noch nicht abgeschlossen sein sollte. Zudem müssen Einzelabschüsse auch möglich sein, wenn eine erhebliche Gefährdung des Menschen besteht oder eine Verhaltensauffälligkeit vorliegt und nicht nur – wie in der Vorlage vorgesehen – bei erheblichem Schaden an Nutztieren. Abgesehen davon fordert die Regierung, dass auch Nutztiere, die durch den Wolf derart verletzt worden sind, dass sie notgetötet werden mussten, offiziell als Schaden angerechnet werden. Diese bereits bestehende Praxis soll in der Vollzugshilfe explizit festgehalten werden.

Die Regierung weist im Weiteren darauf hin, dass die Teilrevision der Jagdverordnung zusammen mit den vorgeschlagenen Änderungen zwar in die richtige Richtung gehen, jedoch auf lange Sicht keine wirklich befriedigendes beziehungsweise nachhaltiges Wolfsmanagement erlauben, denn der Abschuss von Wölfen ist immer noch weitgehend fast vollständig an das Auftreten eines grossen Schadens und an das Versagen des Herdenschutzes gebunden. Eine Gesetzesrevision, wie sie im Jahr 2020 vorgeschlagen wurde (u.a. mit Bestandesregulation) und die den Wolfsbestand auch zur Stärkung des Herdenschutzes gezielt steuern lässt – sowohl in der Anzahl Wölfe wie auch in ihrem Verhalten – bleibt mittelfristig ein sehr wichtiges und für die Akzeptanz des Wolfs in der Bevölkerung sowie die Koexistenz mit dem Wolf unabdingbares Anliegen.

Vernehmlassungen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Die Regierung schlägt Anpassungen an der geplanten Revision der Jagdverordnung des Bundes vor, um die Koexistenz zwischen Menschen, Grossraubtieren und Nutztieren sicherstellen zu können.

Umfangreiche Korrektion der Lüstrasse im Münstertal

Die Regierung genehmigt das Auflageprojekt zur Korrektion der Lüstrasse zwischen Lüsai und Pra da l'Aqua im Münstertal. Der rund 1,1 Kilometer lange Abschnitt befindet sich auf der einzigen Strassenverbindung nach Lü und führt durch einen steilen Hang auf rund 1750 Metern über Meer.

Im Rahmen des Projekts soll der Strassenabschnitt auf 4,2 Meter verbreitert werden, damit ein gefahrloses Kreuzen von Fahrzeugen möglich wird. Zudem wird der Strassenoberbau erneuert, damit die Strasse künftig mit 32 Tonnen Höchstgewicht befahren werden kann. Aktuell ist das Höchstgewicht auf 18 Tonnen beschränkt. Die Gesamtkosten des Projekts betragen rund 6,98 Millionen Franken.

Foto Lüstrasse

Die Regierung genehmigt das Auflageprojekt zur Korrektion der Lüstrasse zwischen Lüsai und Pra da l'Aqua im Münstertal.

Umzonung für Erweiterung des Spitals Oberengadin

Die Regierung genehmigt die am 19. Juli 2020 von der Gemeinde Samedan beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Damit sind die raumplanerischen Voraussetzungen für die Erneuerung und Erweiterung des Spitals Oberengadin geschaffen. Im Sinne eines neuen Gesundheitszentrums soll das Spital Oberengadin ein modernes Erscheinungsbild sowie ein optimiertes Raumprogramm erhalten, welches effiziente Arbeitsabläufe zulässt.

Konkret werden dafür rund 3390 Quadratmeter von der sogenannten Freihaltezone in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen eingezont. Im Gegenzug wird eine Fläche von rund 1190 Quadratmeter in die Landwirtschaftszone sowie rund 2200 Quadratmeter in "übriges Gemeindegebiet" ausgezont. Insgesamt resultiert somit eine flächengleiche Ein- und Auszonung der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in der Gemeinde Samedan.

Luftbild Spital Oberengadin
©Comet Photoshopping GmbH, Dieter Enz

Die Regierung genehmigt die am 19. Juli 2020 von der Gemeinde Samedan beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Damit sind die raumplanerischen Voraussetzungen für die Erneuerung und Erweiterung des Spitals Oberengadin geschaffen.

Kantonsbeitrag für die Renovation des Churer Antistitiums

Das Churer Antistitium, direkt neben der Martinskirche gelegen, ist eine der bedeutendsten Wohnhäuser in der Churer Altstadt. Als eines der wenigen Gebäude blieb es vom Stadtbrand von 1574 verschont. Bis zur Reformation gehörte das Gebäude dem Kloster Disentis, von dessen Abt es 1478 errichtet wurde. Nach der Reformation diente es als Amtssitz des Churer Hauptpfarrers, des sogenannten Antistes.

Die Eigentümerin des Antistitiums, die Evangelische Kirchgemeinde Chur, sieht vor, das Gebäude für insgesamt 2,46 Millionen Franken umzubauen und zu renovieren. Die Regierung sichert ihr dafür einen Beitrag in der Höhe von maximal rund 110 000 Franken zu, bestehend aus einem Kantons- und Bundesbeitrag von je 55 000 Franken. 

Foto Antistitium Chur 1 Foto Antistitium Chur 2

Die Eigentümerin des Antistitiums, die Evangelische Kirchgemeinde Chur, sieht vor, das Gebäude für insgesamt 2,46 Millionen Franken umzubauen und zu renovieren. Die Regierung sichert ihr dafür einen Beitrag in der Höhe von maximal rund 110 000 Franken zu.

Neuer Artikel
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden