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Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I wird per 31. Mai 2021 aufgehoben. Die Regierung begründet den Beschluss unter anderem mit den positiven Erfahrungen aus den wöchentlichen Schultestungen. Die Maskenpflicht für die Erwachsenen auf dem Schulareal (inklusive in den Unterrichtsräumen) gilt unverändert weiter. An den Bündner Mittelschulen gilt die Maskenpflicht weiterhin.

Mit den wöchentlich stattfindenden Schultestungen steht ein Instrument zur Verfügung, um Coronafälle rasch zu identifizieren, Infektionsketten zu unterbrechen und die Infektionsraten nachweislich zu senken. Die grosse Mehrheit der Testergebnisse ist negativ. Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Primarklasse an Schulen und Institutionen, die sich an den Schultestungen beteiligen, hob die Regierung bereits mit Beschluss vom 6. April 2021 auf.

Impfungen sorgen für Entlastung
Dank den Schutzmassnahmen und den Schultestungen konnte der Präsenzunterricht in den Bündner Schulen bis jetzt aufrechterhalten werden. Ausserdem ist die aktuelle epidemiologische Entwicklung einigermassen stabil. Dank der zunehmenden Durchimpfungsrate bei Personen über 45 verringert sich zudem auch das Risiko von schweren Krankheitsverläufen, die in dieser Altersgruppe häufiger vorkommen als bei jüngeren Personen.


Auskunft:
Kommunikationsstelle Coronavirus Kanton Graubünden, E-Mail kfsmedien@amz.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement

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