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Die Regierung gibt den Entwurf zur Totalrevision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr im Kanton Graubünden für die Vernehmlassung frei. Schwerpunkt der Revisionsvorlage bildet die Erschliessung des Kantonsgebiets mit einem bedarfsgerechten Angebot im öffentlichen Personenverkehr und deren Finanzierung.

Das Rückgrat des öffentlichen Verkehrs innerhalb des Kantons bilden die Normalspurstrecke der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) zwischen Chur und Maienfeld sowie das rund 400 Kilometer lange Meterspurnetz der Rhätischen Bahn (RhB) und der Matterhorn Gotthardbahn (MGB), die durch verschiedene Buslinien weitläufig ergänzt werden. Dieses öV-Netz verbindet Zentren, Agglomerationen, ländliche Räume sowie touristische Orte und erschliesst somit das ganze Kantonsgebiet. Es dient der Beförderung von Pendlerinnen und Pendlern im Alltagsverkehr, nimmt aber auch eine bedeutende Rolle im Tourismus- und Freizeitverkehr ein.

Bestellung und Finanzierung des öV-Angebots im Kanton
Das Gesetz über den öffentlichen Verkehr im Kanton Graubünden (GöV) wurde im Jahr 1994 erlassen. Seither erfolgten auf Bundesebene im Rahmen von Bahnreformen mehrere Revisionen gesetzlicher Grundlagen, welche die Bestellung und Finanzierung des öffentlichen Verkehrs tangieren. Unter anderem wurde die Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs (ARPV) erlassen, welche insbesondere die Abgeltung der ungedeckten Kosten sowie die Bestellung des regionalen Personenverkehrs festlegt. Ferner wurde der Bahninfrastrukturfonds (BIF) zur Finanzierung der Bahninfrastruktur geschaffen. Sämtliche Änderungen haben Konsequenzen auf die Bestellung und Finanzierung des öffentlichen Verkehrs im Kanton Graubünden. Zusätzlich haben sich auch die Anforderungen der Bevölkerung und der Wirtschaft an den öffentlichen Verkehr verändert. Entsprechend gilt es, die Erschliessung des Kantonsgebiets mit öffentlichem Verkehr bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und zukunftsgerichtet anzupassen.

Klimaschonende Antriebssysteme fördern
Die Totalrevision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr soll im Weiteren Grundlagen schaffen, um Massnahmen zur weiteren Reduktion des CO2-Ausstosses im öffentlichen Verkehr fördern zu können. Konkret soll eine Rechtsgrundlage dem Kanton neu erlauben, Beiträge an die Anschaffung und den Betrieb von Elektro- oder Wasserstofffahrzeugen im öffentlichen Verkehr zu leisten.

Die Vernehmlassung dauert bis am 27. September 2021. Die Unterlagen sind auf der Webseite des Kantons abrufbar.


Auskunftspersonen:
- Regierungspräsident Dr. Mario Cavigelli, Vorsteher Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität, Tel. +41 81 257 36 01 (telefonisch erreichbar zwischen 10:00 bis 17:00 Uhr) , E‑Mail Mario.Cavigelli@diem.gr.ch
- Thomas Schmid, Vorsteher Amt für Energie und Verkehr, Tel. +41 81 257 36 21, E‑Mail Thomas.Schmid@aev.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität

 

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