Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen

Bündner Unternehmen, die stark unter den Folgen der COVID-19-Pandemie leiden, können finanzielle Unterstützung in Form von Härtefallhilfen beantragen. Unternehmen, die fristgerecht bis 30. Juni 2021 das ordentliche Gesuch eingereicht haben, können noch weitere Umsatzverluste, die sie bis Juni 2021 erlitten haben, nachreichen. Die bisherige Frist für die Nachreichung von Umsatzverlusten (15. August 2021) wird um gut zwei Wochen verlängert. Nach Ablauf der neuen Frist, die bis 31. August 2021 dauert, werden keine Nachreichungen mehr entgegengenommen.

Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis fünf Millionen Franken, die bis 30. Juni 2021 das erste, ordentliche Gesuch um Härtefallhilfen gestellt haben, erhalten für die pandemiebedingten Umsatzverluste, die sie bis Ende März 2021 erlitten haben, Unterstützungsbeiträge. Weil sich die behördlichen Massnahmen noch bis in den Frühsommer hingezogen haben, können diese Unternehmen auch noch Umsatzverluste, die sie von April bis Juni 2021 erlitten haben, einreichen. Die Frist dafür wird nun bis 31. August 2021 verlängert. Die Gewährung von Nachfristen ist ausgeschlossen.

Diese Frist gilt auch für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über fünf Millionen Franken. Diese Unternehmen wurden im Rahmen eines ersten, ordentlichen Gesuchs, das bis 30. Juni 2021 einzureichen war, für Umsatzverluste in einer von ihnen gewählten Periode mit Beiträgen unterstützt. Auch diese Unternehmen können noch weitere Umsatzverluste, die sie bis Ende Juni 2021 erlitten haben, bis Ende August 2021 endgültig einreichen.

Die Frist für das erste, ordentliche Gesuch, die am 30. Juni 2021 abgelaufen ist, wird NICHT verlängert.

Die Verfahren ändern sich nicht:

  • Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis fünf Millionen Franken haben ein Onlineformular, das auf der Webseite des Departements für Volkswirtschaft und Soziales (Härtefallmassnahmen) aufgeschaltet ist, zu verwenden.
  • Unternehmen mit einem Jahresumsatz über fünf Millionen Franken werden einzeln und direkt per E-Mail über den Ablauf informiert.

Nicht betroffen von der Frist bis Ende August 2021 ist der Sachverhalt, dass Unternehmen mit unvollständigen Gesuchen noch aufgefordert werden können, weitere Unterlagen nachzuliefern.

Auskunftsperson:

Bruno Maranta, Departementssekretär, Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. +41 81 257 23 03, E-Mail Haertefall@dvs.gr.ch


zuständig: Departement für Volkswirtschaft und Soziales

Neuer Artikel