Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen

Die Regierung hat die Botschaft für den Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) sowie Erlass eines Einführungsgesetzes zur IVöB (EGzIVöB) zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Ebenfalls verabschiedet sie einen Bericht über die im freihändigen Verfahren und im Einladungsverfahren vergebenen Dienstleistungsaufträge des Kantons.

Die Kantone haben am 15. November 2019 an ihrer Sonderversammlung die revidierte Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) einstimmig verabschiedet. Mit der Revision der IVöB wird der Grundstein auf dem Weg zur Harmonisierung des Beschaffungsrechts in der Schweiz gelegt.

Harmonisierung des Beschaffungsrechts
Die IVöB wurde in der kantonalen Vernehmlassung mehrheitlich positiv aufgenommen. Besonders begrüsst wird dabei, dass mit dem Beitritt des Kantons zur IVöB ein wichtiger Beitrag zur Harmonisierung des Beschaffungsrechts in der Schweiz geleistet wird, was sowohl der Wirtschaft wie auch den Beschaffungsstellen mehrfach zugutekomme. Die aus der Vernehmlassung resultierenden Vorbringen konnten grösstenteils berücksichtigt und in die Vorlage aufgenommen werden. Mit dieser Umsetzung kommt der Kanton auch einer Empfehlung der PUK «Baukartell» nach. Die angestrebte Umsetzung der IVöB führt zu einer weitgehenden Vereinheitlichung der Vorschriften im interkantonalen Beschaffungsrecht. Ausserdem bedeutet die Revision des IVöB eine weitgehende Angleichung an das revidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), welches am 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt wurde.

Im Sinne eines möglichst einheitlichen Vollzugs des neuen Beschaffungsrechts sind Bund, Kantone und Gemeinden zudem daran, einen gemeinsamen Beschaffungsleitfaden als wichtige Praxishilfe zu erarbeiten.

Ziele der Revision
Hauptziele der Revision der IVöB sind nebst der Harmonisierung der verschiedenen Beschaffungsordnungen der Kantone und des Bundes und der gleichzeitigen Umsetzung des 2012 revidierten WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) die Modernisierung und Flexibilisierung des Vergaberechts. Zudem wird die Einkaufspraxis der öffentlichen Hand stärker auf Nachhaltigkeitsanliegen, auf den Qualitäts- statt Preiswettbewerb sowie auf die Berücksichtigung innovativer Lösungen ausgerichtet. Damit werden die Stärken des einheimischen Gewerbes hervorgehoben.

Bündner Wirtschaft bei öffentlichen Vergaben im Kanton stark berücksichtigt
Nebst dem Beitritt des Kantons zu IVöB verabschiedet die Regierung eine zweite Botschaft an den Grossen Rat zum Thema Beschaffungswesen. In diesem Rahmen erstattet sie dem Grossen Rat unter anderem darüber Bericht, wie viele der Dienstleistungsaufträge – geordnet nach Departement und Dienststelle – in den Jahren 2014 bis 2016 im freihändigen Verfahren und im Einladungsverfahren an ausserkantonale Anbietende vergeben worden sind. Zudem zeigt die Regierung darin auf, welche Kriterien für die Einladung von Anbietenden im freihändigen Verfahren und im Einladungsverfahren angewendet werden. Ausgangslage für diesen Bericht ist ein Auftrag des Grossen Rats an die Regierung vom 14. Juni 2017. Damit wurde sie ausserdem beauftragt aufzuzeigen, wie das bündnerische Gewerbe bei künftigen Auftragsvergaben stärker berücksichtigt werden könnte.

Der Bericht der Regierung zeigt nun auf, dass die bündnerische Wirtschaft bereits heute bei öffentlichen Vergaben stark berücksichtigt werden kann und vom Beitritt zur neuen IVöB zusätzlich profitiert. Dennoch sollen im Zuge der Einführung des neuen Beschaffungsrechts Massnahmen zur Erhöhung der Zuschlagschancen bündnerischer Unternehmen umgesetzt werden und Möglichkeiten zur Prüfung und Umsetzung allfällig weiterer Massnahmen zusätzlich offenbleiben. Damit will die Regierung ihrer politischen Verantwortung nachkommen, im Sinne der volkswirtschaftlichen Nachhaltigkeit einen wiederkehrenden Beitrag zur Stärkung des regionalen und lokalen Gewerbes zu leisten.

Die Behandlung der Botschaft sowie des Berichts sind in der Dezembersession 2021 des Grossen Rates vorgesehen.

Beilagen:

Botschaft betreffend Beitritt zur revidierten interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)

Bericht über die im freihändigen Verfahren und im Einladungsverfahren vergebenen Dienstleistungsaufträge

Auskunftsperson:

Regierungspräsident Dr. Mario Cavigelli, Vorsteher Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität, Tel. +41 81 257 36 01, E-Mail Mario.Cavigelli@diem.gr.ch


zuständig: Regierung

Neuer Artikel