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Die Regierung genehmigt Leistungsaufträge mit der Stiftung AO Forschungsinstitut Davos sowie dem Schweizerischen Roten Kreuz Graubünden. Zudem gibt sie grünes Licht für ein Steinschlagschutzprojekt in Surava und spricht Beiträge aus dem Sportfonds.

Kantonsbeitrag für internationale Spitzenforschung in Davos

Die Regierung sichert der Stiftung AO Forschungsinstitut Davos (ARI) für die Jahre 2022 bis 2024 einen Kantonsbeitrag in der Höhe von insgesamt 1,05 Millionen Franken zu. Zudem soll der bestehende Leistungsauftrag, welcher per Ende 2021 ausläuft, bis 2024 verlängert werden.
Die AO Foundation ist eine weltweit tätige medizinische Forschungs- und Ausbildungsorganisation. Ihr Ziel ist die Weiterentwicklung der Behandlung von Knochenbrüchen und bei Erkrankungen des Bewegungsapparats. Gegründet wurde die Stiftung 1953 von 13 Ärzten des Kantonsspitals. Heute bildet die AO Foundation mit über 15 000 Chirurginnen und Chirurgen weltweit eines der bedeutendsten Netzwerke innerhalb der Medizinalbranche. Die von der AO Foundation entwickelten Arbeitsprinzipien stellen einen Grundpfeiler der modernen Unfallchirurgie dar. Das ARI nimmt als grösstes Institut der AO Foundation einen globalen Spitzenplatz in ihren Forschungsgebieten ein. Dieses wissenschaftliche Ansehen trägt wesentlich zum internationalen Ansehen des Kantons Graubünden als wichtiger Forschungsplatz bei. Zudem bietet das ARI zurzeit über 70 Arbeitsplätze für Forschende, Lernende, Fellows sowie Praktikantinnen und Praktikanten.

Foto AO Foundation Davos
©AO Foundation

Die Regierung sichert der Stiftung AO Forschungsinstitut Davos (ARI) für die Jahre 2022 bis 2024 einen Kantonsbeitrag in der Höhe von insgesamt 1,05 Millionen Franken zu.

Vorschaubild AO Foundation Davos

Leistungsauftrag mit dem Schweizerischen Roten Kreuz Graubünden genehmigt

Die Regierung genehmigt den Leistungsauftrag 2022 bis 2025 des Kantons Graubünden an das Schweizerische Rote Kreuz Graubünden, «Fachstelle für Arbeitsintegration – Werknetz» und spricht ein Kostendach von 305 000 Franken pro Jahr. Der Leistungsauftrag tritt per 1. Januar 2022 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2025.
Das Schweizerische Rote Kreuz Graubünden ist ein unabhängiger Verein und setzt sich im Sozialbereich und in der Gesundheitsförderung für Menschen im Kanton Graubünden ein. Die «Fachstelle für Arbeitsintegration – Werknetz» berät und fördert öffentlich-rechtlich unterstützte Personen beim beruflichen Wiedereinstieg in die Arbeitswelt.

Die Regierung genehmigt den Leistungsauftrag 2022 bis 2025 des Kantons Graubünden an das Schweizerische Rote Kreuz Graubünden, «Fachstelle für Arbeitsintegration – Werknetz» und spricht ein Kostendach von 305 000 Franken pro Jahr.

Grünes Licht für Steinschlagschutzprojekt in Surava

Die Regierung genehmigt das Projekt «Steinschlagschutz Surava» der Gemeinde Albula/Alvra. Aus der Felswand Crappa da Lauas oberhalb von Surava haben sich in Vergangenheit mehrmals Steine und Blöcke gelöst. Vereinzelt stürzten diese bis zur Bahnlinie der Rhätischen Bahn oder bis zur Kantonsstrasse und erreichten die Häuser im oberen Teil des Dorfes. Die Zielsetzung des vorliegenden Projekts besteht denn auch darin, den Schutz des Siedlungsgebiets, der Bahnlinie sowie der Kantonsstrasse im oberen Teil von Surava sicherzustellen. Hierfür soll das Gebiet durch zwei 4,2 Meter hohe Dämme mit einer Gesamtlänge von 270 Metern und zwei Steinschlagschutznetze einer Höhe von 5 Metern und einer Gesamtlänge von 110 Metern gesichert werden. Der Kanton beteiligt sich mit einem Beitrag von maximal rund 1,62 Millionen Franken an den veranschlagten Kosten von rund 1,96 Millionen Franken.

Steinschlagschutz Surava

©Rhätische Bahn

Die Regierung genehmigt das Projekt «Steinschlagschutz Surava» der Gemeinde Albula/Alvra. Aus der Felswand Crappa da Lauas oberhalb von Surava haben sich in Vergangenheit mehrmals Steine und Blöcke gelöst.

Beiträge aus dem Sportfonds

Die Regierung sichert den Mitgliedern des Dachverbands des Bündner Sports Pauschalbeträge aus dem Sportfonds zu. Dadurch soll die allgemeine Verbands- und Vereinsarbeit gefördert werden. An insgesamt 45 Sportverbände und -organisationen wird wie im Vorjahr ein Gesamtbetrag in der Höhe von einer Million Franken zugesprochen. Von dieser Unterstützung aus dem Sportfonds profitieren insgesamt 43 300 Erwachsene und 20 658 Kinder und Jugendliche in 582 Vereinen.

Zudem spricht die Regierung einen Beitrag aus der Spezialfinanzierung Sport (SF Sport) für das Projekt «Polysport-Programm 0712» in der Höhe von maximal 210 000 Franken. Damit sollen über die nächsten drei Jahre Vereine unterstützt werden, die Angebote im polysportiven Bereich für Kinder im Alter von 7 bis 12 Jahren aufbauen. Ziel ist die Erhöhung sowie die kantonsweite Ausbreitung von entsprechenden vielseitigen Angeboten. Das «Polysport-Programm 0712» wird durch graubünden Sport koordiniert.

Für die Weltmeisterschaften im Orientierungslauf 2023 in der Region Flims Laax gewährt die Regierung dem Verein «OL WM 2023 Flims Laax» einen Beitrag aus der SF Sport in der Höhe von maximal 100 000 Franken zu. Dieser wird für die Erstellung von 19 Orientierungslaufkarten benötigt. Der Verein organisiert vom 11. bis 16. Juli 2023 die OL-Weltmeisterschaften, wo die gesamte Weltelite zugegen sein wird. Anschliessend findet gleichenorts vom 16. bis 22. Juli 2023 der internationale Mehrtage-Orientierungslauf Swiss Orienteering Week statt, welcher mit erwarteten 3500 Teilnehmenden zu den grössten OL-Veranstaltungen weltweit zählt. Die Trainings- und Wettkampfkarten für diese Anlässe müssen neu erfasst oder überarbeitet werden.

Die Regierung sichert den Mitgliedern des Dachverbands des Bündner Sports Pauschalbeträge aus dem Sportfonds zu.

Neue Regelung zur vorzeitigen Pensionierung

Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Personalverordnung und die Totalrevision des Reglements über die vorzeitige Alterspensionierung (neu: Reglement über die vorzeitige Pensionierung, VP-Reglement).
Mit Beschluss vom 26. August 2021 verabschiedete der Grosse Rat die Teilrevision des Gesetzes über die Pensionskasse Graubünden (PKG). Diese beinhaltet auch Änderungen bei den Sparbeiträgen, was eine Anpassung der Personalverordnung (PV) bedingt.
Zudem passte der Grosse Rat im Rahmen einer Fremdänderung das Gesetz über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden im Bereich der vorzeitigen Alterspensionierung an. In Anbetracht der demografischen Entwicklung und des Fachkräftemangels sollen die Mitarbeitenden grundsätzlich mindestens bis zum ordentlichen Pensionierungsalter im Arbeitsprozess bleiben. Unter Berücksichtigung der Erhöhung der Pensionskassenbeiträge und -leistungen sind deshalb Anpassungen bei der Gewährung und Finanzierung von AHV-Überbrückungsrenten im Rahmen einer vorzeitigen Alterspensionierung erforderlich. Mitarbeitende können sich neu frühestens auf Ende des Monats, in dem sie 60 Jahre alt werden, ganz oder teilweise vorzeitig pensionieren lassen. Eine vorzeitige Pensionierung ab Alter 62 kann mit einem Beitrag an eine AHV-Überbrückungsrente finanziell unterstützt werden. Die Regierung regelt die Einzelheiten, insbesondere eine allfällige Anspruchsberechtigung und die Höhe des Beitrags.
Die Regierung setzt die Teilrevision des PKG zusammen mit der vorliegenden Teilrevision der PV und der vorliegenden Totalrevision des Reglements über die vorzeitige Alterspensionierung auf den 1. Januar 2022 in Kraft.

Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Personalverordnung und die Totalrevision des Reglements über die vorzeitige Alterspensionierung (neu: Reglement über die vorzeitige Pensionierung, VP-Reglement).

Unlimitierte Grundeigentümerabfragen ab 2022

Die Regierung setzt die Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGzZGB) betreffend Grundbuch auf den 1. Januar 2022 in Kraft und genehmigt die dazugehörige Teilrevision der Verordnung über das Grundbuch im Kanton Graubünden (KGBV).
Mit dieser Gesetzesrevision wird ein Auftrag des Grossen Rats umgesetzt, welcher die Aufhebung einer Limitierung für Grundeigentümerabfragen forderte. Neu hängt die Anzahl Abfragen von den Nutzerbedürfnissen ab. Gelegenheitsnutzende können pro Tag zehn Abfragen tätigen. Personen, die Mehrbedarf haben, können sich registrieren und in der Folge 50 grundstücksbezogene Abfragen pro Tag vornehmen.

Die Regierung setzt die Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGzZGB) betreffend Grundbuch auf den 1. Januar 2022 in Kraft und genehmigt die dazugehörige Teilrevision der Verordnung über das Grundbuch im Kanton Graubünden (KGBV).

Abstimmungsvorlagen vom 13. Februar 2022

Die Regierung nimmt davon Kenntnis, dass am Sonntag, 13. Februar 2022, folgende eidgenössischen Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden:

  • Volksinitiative vom 18. März 2019 «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt»;
  • Volksinitiative vom 12. September 2019 «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)»;
  • Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG);
  • Bundesgesetz vom 18. Juni 2021 über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien.

Kantonal sind am 13. Februar 2022 keine Sachvorlagen abstimmungsreif.

Kantonal sind am 13. Februar 2022 keine Sachvorlagen abstimmungsreif.

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