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Die Regierung erhöht auf den 1. Januar 2023 die Familienzulagen. Ausserdem sichert sie der Rhätischen Bahn die Abdeckung des COVID-19-bedingten Defizits des Jahres 2021 zu und legt weitere Wildruhezonen in der Gemeinde Scuol fest.

Familienzulagen werden erhöht

Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Familienzulagen. Die Verordnung soll auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten. Mit der vorliegenden Teilrevision sollen sowohl die Familien als auch die mit der kantonalen Familienausgleichskasse abrechnenden Unternehmen entlastet werden.

Mit der Anpassung sollen Kinder- und Ausbildungszulagen um je zehn Franken pro Monat und Kind erhöht werden. Gleichzeitig soll der Beitragssatz für Arbeitgebende, Selbstständigerwerbende und Arbeitnehmende mit Arbeitgebenden ohne Beitragspflicht von 1,65 Prozent auf 1,60 Prozent der AHV-pflichtigen Lohnsumme beziehungsweise des AHV-pflichtigen Einkommens gesenkt werden.

Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Familienzulagen. Die Verordnung soll auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten. 

COVID-19-bedingtes Defizit der RhB wird gedeckt

Der Kanton übernimmt 20 Prozent, also 3,09 Millionen Franken des COVID-19-bedingten Defizits der Rhätischen Bahn (RhB) des vergangenen Jahres. Insgesamt weist die RhB im Bereich des regionalen Personenverkehrs in Zusammenhang mit COVID-19 ein Defizit von rund 15,45 Millionen Franken aus. Der Defizitdeckung des Kantons vorbehalten bleibt, dass der Bund seinen Anteil von 80 Prozent des Defizits, also rund 12,36 Millionen Franken, übernimmt.

Die Regierung kommt damit einem Gesuch der RhB nach, das auf die gemeinsam von Bund und Kantonen bestellten Leistungen des regionalen Personenverkehrs im Jahr 2021 abzielt. Die Finanzierung des Kantonsbeitrags wurde bereits im Rechnungsjahr 2021 mittels Nachtragskredit sichergestellt. 

Rhätische Bahn

© Rhätische Bahn / Andrea Badrutt

Der Kanton übernimmt 20 Prozent, also 3,09 Millionen Franken des COVID-19-bedingten Defizits der Rhätischen Bahn (RhB) des vergangenen Jahres.

Bericht «Abfallplanung Graubünden 2022» genehmigt

Die Regierung nimmt den Bericht «Abfallplanung Graubünden 2022» vom 31. August 2022 zur Kenntnis und genehmigt die Abfallplanung und die beantragten Massnahmen.

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Umweltschutz und die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen sind die Kantone verpflichtet, eine Abfallplanung zu erstellen, diese alle fünf Jahre zu überprüfen und wenn nötig nachzuführen. Die letzte Überarbeitung der Bündner Abfallplanung erfolgte 2016. Der vom Amt für Natur und Umwelt (ANU) in Auftrag gegebene Bericht «Abfallplanung Graubünden 2022» hat zum Ziel, den Stand der Abfallbewirtschaftung in Graubünden darzustellen und möglichst viele Entwicklungen, deren Folgen absehbar sind, oder sich abzeichnende Wandlungen aufzuzeigen. Neu wurde in der Überarbeitung auch aktuellen Themen wie Klimaschutz, Kunststoffrecycling und Foodwaste Rechnung getragen. Der Abfallplanungsbericht enthält einen Massnahmenplan mit insgesamt 29 Massnahmen für die Abfallbereiche «brennbare Siedlungsabfälle», «Wertstoffe», «Grünabfälle», «Holzabfälle/Holzaschen», «mineralische Bauabfälle», «Deponien» und «Klima».

Deponie 

Die Regierung nimmt den Bericht «Abfallplanung Graubünden 2022» vom 31. August 2022 zur Kenntnis und genehmigt die Abfallplanung und die beantragten Massnahmen.

Weitere Wildruhezonen in der Gemeinde Scuol festgelegt

Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Scuol am 13. Februar 2022 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Damit sollen die Baugesetzbestimmungen über Wildruhezonen der ehemaligen Gemeinden Ardez, Guarda, Ftan, Scuol und Sent, den heutigen Fraktionen der Gesamtgemeinde Scuol, vereinheitlicht werden.

Im Val S-charl halten sich in den Wintermonaten vermehrt Wintersporttreibende mit Ski, Snowboard und Schneeschuhen auf, welche sich nicht an die üblichen Routen gemäss Tourenkarten halten. Dadurch wird das Wild in den wichtigen Wildeinständen zunehmend gestört. Aufgrund der guten Erfahrungen mit den bestehenden Wildruhezonen in Val S-charl sollen solche Gebiete auch in «God da Praditschöl» und «God da Tamangur» festgelegt werden. Zusätzlich sollen die bisherigen Wildruhezonen in Ardez in den Gebieten «Peidra Pignan» und «La Tulaida/Clüs/Chanouva» nach der einheitlichen Baugesetzbestimmung über Wildruhezonen neu festgelegt werden. Weiter ist oberhalb von Ardez die Verlegung des Fuss- und Wanderwegs auf die bestehende Forststrasse geplant. Der bestehende Wanderweg wird dafür im unteren Abschnitt aufgehoben.

Wildruhezonen Wildruhezonen

© swisstopo

Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Scuol am 13. Februar 2022 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Damit sollen die Baugesetzbestimmungen über Wildruhezonen der ehemaligen Gemeinden Ardez, Guarda, Ftan, Scuol und Sent, den heutigen Fraktionen der Gesamtgemeinde Scuol, vereinheitlicht werden.

Gewerbeflächen in der Gemeinde Celerina/Schlarigna

Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Celerina/Schlarigna am 14. Dezember 2020 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Dadurch schafft sie die raumplanerischen Voraussetzungen zur Ansiedlung regionaler Gewerbebetriebe im Gebiet «Pros d'Islas».

In der Gemeinde Celerina/Schlarigna bestehen mit Ausnahme der Wohn- und Gewerbezone «F» bei der Talstation des Skiliftes, welche primär für neue Hotelbetriebe reserviert ist, keine Reserven an Gewerbeflächen für das lokale Gewerbe. Mit der vorliegenden Teilrevision kann einerseits der Bedarf der lokalen Betriebe an zusätzlichen Gewerbeflächen gedeckt werden und andererseits können neue Betriebe angesiedelt werden. Vorgesehen ist die Ansiedlung von Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben mit geringem Verkehrsaufkommen und emissionsarmen Nutzungen.

OP-Revision Celerina/Schlarigna

© Andrea Badrutt

Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Celerina/Schlarigna am 14. Dezember 2020 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. 

Abstimmungsvorlagen vom 27. November 2022

Die Regierung nimmt davon Kenntnis, dass am Sonntag, 27. November 2022, keine eidgenössische Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden.

Kantonal gelangen folgende zwei Sachvorlagen zur Abstimmung:

  • Teilrevision der Kantonsverfassung (Justizreform 3);
  • Verpflichtungskredit für den Umbau und die Erweiterung des Staatsgebäudes in Chur.

Die Regierung nimmt davon Kenntnis, dass am Sonntag, 27. November 2022, keine eidgenössische Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden.

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zuständig: Regierung