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Das Gesundheitsamt soll neu zuständig sein für das Zulassungsverfahren und die Aufsicht der Leistungserbringenden im Kanton zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Die Regierung hat eine entsprechende Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung verabschiedet. Voraussichtlich im Juni wird der Grosse Rat darüber beraten.

Die Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung wurde mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) notwendig. Neu sind nämlich die Kantone für ein formelles Zulassungsverfahren der Leistungserbringenden zulasten der OKP sowie für die Aufsicht über die zugelassenen Leistungserbringenden zuständig. Bis jetzt sind es die Krankenversicherer.

Die von der Regierung verabschiedete Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung (KPVG; BR 542.100) regelt zudem unter Einhaltung der bundesrechtlichen Vorgaben auch die Beschränkung der Anzahl der im ambulanten Bereich tätigen Ärztinnen und Ärzte. In der Botschaft enthalten sind die Grundsätze, nach denen Höchstzahlen für die im ambulanten Bereich tätigen Ärztinnen und Ärzte festgelegt werden sollen.

Beilage:

Botschaft

Auskunftsperson:

Regierungspräsident Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. +41 81 257 25 01 (erreichbar von 8.30 bis 9.15 Uhr und von 16.00 bis 16.30 Uhr), E-Mail Peter.Peyer@djsg.gr.ch


zuständig: Regierung

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