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Die Schweiz und Liechtenstein unterzeichneten im Jahr 1923 einen Zollvertrag, der das Fürstentum an den schweizerischen Wirtschaftsraum anschloss und es damit aus der wirtschaftlichen Isolation holte. Als direkter Nachbar hat auch der Kanton Graubünden die Zusammenarbeit mit Liechtenstein über die Jahre verstärkt. Nächste Woche feiern die beiden Nationen und angrenzenden Kantone ihren gemeinsamen Weg mit einem grossen Fest bei der alten Rheinbrücke Vaduz-Sevelen.

Der Zollvertrag von 1923 stellte damals für das Fürstentum Liechtenstein sowas wie die Lebensversicherung dar. Durch den Vertragsabschluss hat die Schweiz den Kleinstaat zu ihrem Zollinland erklärt und ihm somit das wirtschaftliche Überleben ermöglicht. Bis nach dem Ersten Weltkrieg war das Fürstentum wirtschaftlich stark an Österreich-Ungarn gebunden. Um als souveräner Staat weiterhin bestehen zu können, blieb die Suche nach einem neuen Wirtschaftspartner die einzige Lösung.

Vom wirtschaftlichen Vertragspartner zum freundschaftlichen Verbündeten
Der Heimatmarkt Liechtensteins ist trotz der hohen Kaufkraft der etwas mehr als 39 000 Einwohnerinnen und Einwohner sehr begrenzt. In den vergangenen Jahrzehnten gelang es dem Fürstentum allerdings mittels verschiedener Abkommen Zugang zu verschiedenen Wirtschaftsräumen zu erlangen. Seit der Unterzeichnung des Zollvertrags mit der Schweiz vor 100 Jahren ist Liechtenstein zu einem Staat mit einer hohen Wertschöpfung insbesondere aus dem Industrie- und dem Finanzsektor gereift. Rund die Hälfte aller Beschäftigten im Fürstentum sind allerdings Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Mit über 23 000 Arbeitnehmenden (rund 55 Prozent) stellt die Schweiz die meisten Expats, rund 1200 davon pendeln täglich aus dem Kanton Graubünden nach Liechtenstein.

Seit Liechtenstein Teil des Schweizer Wirtschaftsraums wurde, haben sich auch hervorragende diplomatischen Beziehungen ergeben. In ihrer Aussenpolitik setzen sich beide Staaten in vielen Bereichen für gleiche Interessen und Werte ein. Die Schweiz und Liechtenstein arbeiten regelmässig zusammen, etwa in der UNO oder in Zusammenhang mit dem Internationalen Strafgerichtshof. Auch der Kanton Graubünden pflegt ausgezeichnete Kontakte ins Fürstentum, die sich unter anderem seit Jahrzehnten mit regelmässigen Regierungsbesuchen auf beiden Seiten des Rheins bestätigen.

Kompromissbereite Beziehung
Nicht nur wirtschaftlich profitieren die beiden Vertragspartner voneinander. Aus militärischen Gründen bemühte sich der Bundesrat nach dem zweiten Weltkrieg um liechtensteinisches Gebiet. So gelang es, dass das Ellhorn westlich des Fläscherbergs, unmittelbar neben dem Rhein gelegen, zum Gebiet der Schweiz wurde. Die Grenzänderung trug zum guten Klima zwischen der Schweiz und Liechtenstein bei und machte die Gemeinde Fläsch um einige Hektare wichtiges Militärgebiet grösser.

Vaduz wird zur Festmeile
Am Samstag, 29. April 2023 findet zwischen der alten und der neuen Rheinbrücke Vaduz-Sevelen ein Volksfest zum 100-jährigen Jubiläum «Zollvertrag Schweiz-Liechtenstein» statt. Ab 11 Uhr werden die offiziellen Delegationen aus der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein feierlich auf der neuen Rheinbrücke einziehen. Die Bevölkerung der angrenzenden Gemeinden ist eingeladen, am Festakt und an den Festivitäten teilzunehmen. Neben verschiedenen Ständen mit Anbieterinnen und Anbietern aus der Grenzregion, erwartet die Besucherinnen und Besucher ein abwechslungsreiches kulturelles und musikalisches Programm sowie verschiedene Aktivitäten für Kinder und Jugendliche.

Den Besucherinnen und Besucher stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Es wird daher empfohlen, mit dem öffentlichen Verkehr anzureisen. Weitere Informationen zum Zollvertrag sowie zu den Festivitäten finden sich auf der Webseite www.zollvertrag.li.

Fotobeilagen:

Foto

Foto 2, Foto 3, Foto 4, Foto 5. Einer von vielen Besuchen unter Nachbarn: Die Bündner Regierung, angeführt von Regierungspräsident Dr. Emanuel Huonder, im Jahr 1964 bei Fürst Franz Josef II. von und zu Liechtenstein, seiner Gemahlin Fürstin Georgina und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein in Vaduz. (Staatsarchiv Graubünden, Signatur I 3 L)

Beilagen:

  • Historische Dokumente aus dem Staatsarchiv Graubünden zum Zollvertrag Schweiz – Liechtenstein
  • Flyer zum grenzüberschreitenden Fest

Auskunftsperson:

Regierungsrat Martin Bühler, Vorsteher Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. +41 81 257 32 01 (erreichbar von 14.00 bis 16.00 Uhr), E‑Mail Martin.Buehler@dfg.gr.ch


zuständig: Standeskanzlei

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