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Im Herbst 2022 hat das Bundesparlament den sogenannten «Solarexpress» (hochalpine Solaranlagen) beschlossen. Dieser soll die Förderung von hochalpinen Photovoltaik-Grossanlagen ermöglichen. Die Voraussetzungen dafür sind ein beschleunigtes Bewilligungsverfahren und gelockerte Auflagen bei der Planung. Der Leitfaden des Kantons zeigt auf, wie die Bundesvorgaben durch die Projektierenden einzuhalten sowie auf Stufe Kanton und Gemeinden umzusetzen sind.

Mit den Änderungen des Energiegesetzes erleichtert das Bundesparlament die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen bis Ende 2025 und legt für diese eine Förderung mit einer Einmalvergütung von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten fest. Damit werden die Voraussetzungen für eine rasche Realisierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit hoher Winterproduktion geschaffen.

Leitfaden zum Verfahren
Zur Umsetzung des «Solarexpress» im Kanton Graubünden hat eine departementsübergreifende Arbeitsgruppe einen Leitfaden zum Bewilligungsverfahren ausgearbeitet (vgl. Medienmitteilung vom 23.01.2023). Darin werden Zuständigkeits- und Verfahrensfragen geklärt sowie Antworten hinsichtlich der bereitzustellenden Projektunterlagen gegeben. Eine erste Version des Leitfadens steht nun zunächst auf Deutsch auf den Webseiten des Amts für Energie und Verkehr und des Amts für Raumentwicklung zur Verfügung. Die Übersetzungen in die weiteren Amtssprachen sind in Arbeit und werden baldmöglichst bereitgestellt. Der Leitfaden wird fortlaufend mit weiteren – aktuell noch offenen – Detailaspekten ergänzt und nachgeführt.

Eine Anpassung der kantonalen Raumplanungsverordnung zur Umsetzung des «Solarexpress» ist in Vorbereitung. Die Inkraftsetzung erfolgt voraussichtlich im dritten Quartal 2023.

Beilage:

Leitfaden «Solarexpress»

Auskunftspersonen:

  • Energietechnische Aspekte: Thomas Schmid, Leiter Amt für Energie und Verkehr, Tel. +41 81 257 36 21 (erreichbar von 11.00 bis 13.00 Uhr), E‑Mail Thomas.Schmid@aev.gr.ch
  • Aspekte des Bewilligungsverfahrens: Linus Wild, stv. Leiter Amt für Raumentwicklung, Tel. +41 81 257 23 07 (erreichbar von 14.00 bis 16.00 Uhr), E‑Mail Linus.Wild@are.gr.ch

zuständig: Amt für Energie und Verkehr / Amt für Raumentwicklung
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