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Verwaltungsprozesse sollen in Graubünden in Zukunft vermehrt digital ermöglicht werden. Die Regierung hat die Botschaft für den Erlass eines Gesetzes über die digitale Verwaltung zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Das Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und den elektronischen Rechtsverkehr in Verwaltungsverfahren.

Geschäfte mit Behörden sicher elektronisch abzuwickeln, entspricht einem grossen Bedürfnis der Bevölkerung und der Unternehmen. Dies wurde schon in der im Sommer 2018 von der Regierung erlassenen E-Government-Strategie für die Jahre 2019 2023 erkannt. Das vorliegende Gesetzgebungsprojekt schafft die rechtlichen Grundlagen, die für die umfassende Digitalisierung der Verwaltung notwendig sind.

E-Government-Portal für digitale Behördenleistungen
Digitale Behördenleistungen sollen für die Bevölkerung und die Unternehmen einfach, sicher und barrierefrei anwendbar sein. Eine wichtige Rolle spielt dabei das kantonale E-Government-Portal, über welches elektronische Dienstleistungen des Kantons zentral und mit denselben Zugangsdaten genutzt werden sowie Dokumente online eingereicht werden können. Das Gesetz über die digitale Verwaltung regelt die Organisation, den Betrieb und die Nutzung dieses Portals.

Gemeinden, Regionen und andere Träger öffentlicher Aufgaben werden das kantonale E-Government-Portal unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls nutzen können, um der Bevölkerung und den Unternehmen ihre eigenen Dienstleistungen anzubieten. Alle Dienstleistungen stehen aber auch weiterhin «nicht-elektronisch» zur Verfügung.

Ermöglichung des elektronischen Rechtsverkehrs
In Verwaltungsverfahren ist heute oft eine handschriftliche Unterzeichnung von Eingaben oder Verfügungen erforderlich. Eine vollständig elektronische Kommunikation mit den Behörden ist daher aufgrund der geltenden Rechtsgrundlagen nicht möglich. Die geplante Teilrevision des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege schafft die Grundlagen, dass künftig im gesamten Verwaltungsverfahren auf elektronischem Weg Eingaben eingereicht und Verfügungen eröffnet werden können. Hierbei soll insbesondere durch die Verwendung von Übermittlungssystemen (z. B. dem kantonalen E-Government-Portal) die Identität von Benutzenden und Integrität der Dokumente im selben Masse wie bei der Eingabe per Post gewährleistet werden und die handschriftliche Unterschrift somit ersetzt werden können. Auch ausserhalb von Übermittlungssystemen soll die elektronische Einreichung von Eingaben (z. B. über Web-Formulare) unter gewissen Voraussetzungen ermöglicht werden.

Der Grosse Rat wird die Vorlage in der Oktobersession 2023 beraten.

Beilage:

Botschaft

Auskunftsperson:

Regierungspräsident Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. +41 79 629 00 85 (erreichbar von 12.00 bis 13.00 Uhr), E‑Mail Peter.Peyer@djsg.gr.ch


zuständig: Regierung

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