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Biodiversität ist Naturkapital und somit wesentlicher Bestandteil des Reichtums des Kantons Graubünden. Im Rahmen des Entwicklungsschwerpunktes 9.1 des Regierungsprogramms 2021 – 2024 hat das Amt für Natur und Umwelt (ANU) einen Grundlagenbericht zur Situation der Biodiversität in Graubünden erarbeitet. Unter Mitwirkung von rund 80 Fachpersonen und den fachlich betroffenen Dienststellen ist eine fundierte Biodiversitätsstrategie entstanden und mit einem konkreten Massnahmenband unterlegt worden. Die Regierung nimmt den Grundlagenbericht «Biodiversität in Graubünden 2022» zur Kenntnis und gibt die «Biodiversitätsstrategie 2023 – 2032» zur öffentlichen Mitwirkung frei.

Erstmals hat der Kanton Graubünden das Wissen zur Biodiversität systematisch zusammengetragen, gebündelt und analysiert. Der Grundlagenbericht «Biodiversität in Graubünden 2022» bildet den Ausgangspunkt für die Strategieentwicklung zur Sicherung und zum Erhalt unseres Naturkapitals. Dies erbringt unverzichtbare Leistungen von hohem ökonomischen und gesellschaftlichem Wert. Wenn künftige Generationen auf eine reichhaltige, gegenüber Veränderungen widerstandsfähige Biodiversität zurückgreifen können, werden sie Herausforderungen wie den Klimawandel oder die Ernährungssicherheit besser bewältigen können.

Vier wesentliche Herausforderungen
Aus der Analyse des Zustands der Biodiversität in Graubünden ergeben sich vier Herausforderungen, die für den Erhalt und die Förderung des Bündner Naturkapitals im Zentrum stehen:

  1. Die noch vorhandene, gute ökologische Qualität in den Bergzonen 3 und 4, im Sömmerungsgebiet, in der alpinen und nivalen Zone sowie im Wald erhalten.
  2. Im Spannungsfeld von Zielkonflikten und Klimawandel ausgewogene Lösungen für die grossen Defizite bei den wassergebundenen Lebensräumen und den davon anhängigen Arten finden.
  3. Das starke Biodiversitätsgefälle entlang dem Höhengradienten mit ökologischen Defiziten in den Tal- und Gunstlagen mildern.
  4. Die Eigenverantwortung aller für das Naturkapital stärken.

«Der Bündner Weg» als Königsweg?
Wir gehen den «Bündner Weg». Unter diesem Grundsatz wurde die vorliegende Biodiversitätsstrategie erarbeitet. «Bündner Weg» meint: Für den Umgang mit Zielkonflikten sind fundiertes Wissen, Offenheit für gute Ideen und pragmatische Lösungen in einem fairen Austausch sowie Akzeptanz für sorgfältig abgewogene, transparente Entscheide die Prämissen. «Zukünftige Generationen sollen sehen, dass wir die Kräfte gebündelt haben, statt einander zu konfrontieren. Diesem Aufruf müssen wir als Regierung vorbehaltlos zustimmen. Insbesondere, da der Blick zurück zeigt, dass wir auf diese Weise schon immer gute Lösungen hervorbringen konnten», erläutert Regierungsrat Jon Domenic Parolini. Das Schaffen eines gemeinsamen Verständnisses, die Definition eines Zukunftsbilds basierend auf einer gemeinsamen Haltung, die Konsensfindung über die Entwicklung von rund 30 wirkungsorientierten Massnahmen mit klaren Verantwortlichkeiten und die iterative Umsetzung der Massnahmen in zwei Etappen (2023 – 2028; 2029 – 2032) im Sinne von «das Machbare zur richtigen Zeit tun», sind die wesentlichen Eckpfeiler der vorliegenden Biodiversitätsstrategie.

Förderung statt Einschränkungen
Die Stossrichtung der Biodiversitätsstrategie geht bewusst den Weg der Förderung statt Einschränkungen durch zusätzliche und strengere Vorschriften. Nachhaltige Entscheidungen und Verhaltensweisen sollen stärker belohnt und die Eigenverantwortung gestärkt werden.

Öffentliches Mitwirkungsverfahren
Mit der Kenntnisnahme des Grundlagenberichts sowie der Freigabe der Biodiversitätsstrategie und des Massnahmenbands eröffnet die Regierung den Prozess zur öffentlichen Mitwirkung. Zu diesem Zweck wird eine webbasierte Umfrage zur Biodiversitätsstrategie aufgeschaltet. Auf der Webseite des Amts für Natur und Umwelt haben Interessierte die Möglichkeit, die Herausforderungen einzuschätzen, die vorgeschlagenen Massnahmen einzustufen und neue Ideen mitzuteilen, mit denen der Turnaround in der Biodiversität zusätzlich beschleunigt werden könnte. Die Ergebnisse werden im Spätherbst der Regierung zur Kenntnis gebracht und zu gegebener Zeit auf der Webseite des ANU publiziert. Parallel werden Informationsveranstaltung für Stakeholder sowie, auf konkrete Anfrage von Gemeinden hin, öffentliche, regionale Informationsveranstaltungen durchgeführt.

Weitere Informationen:

Der Grundlagenbericht «Biodiversität in Graubünden 2022», die Biodiversitätsstrategie Graubünden 2023 – 2032, das Massnahmenband 2023 – 2028, Faktenblätter sowie die Umfrage zur öffentlichen Mitwirkung sind auf der Webseite des Amts für Natur und Umwelt verfügbar.

Auskunftspersonen:


zuständig: Regierung

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