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Zur Stärkung der Compliance und der Integrität der Mitarbeitenden wurde mit der Teilrevision des Personalgesetzes die Grundlage zur Einrichtung einer unabhängigen Meldestelle für Missstände im Personalbereich geschaffen. Nachdem die Bündner Regierung im August die Meldestelle für Missstände bezeichnet hat, sind die diesbezüglichen Aufbauarbeiten nun abgeschlossen und die Meldestelle ist für die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung, der Gerichte und der selbständigen kantonalen Anstalten (mit Ausnahme der Graubündner Kantonalbank) ab sofort erreichbar.

Die Bündner Regierung hat am 22. August 2023 die Firma IntegrityPlus AG mit Sitz in Zürich als unabhängige Meldestelle für Missstände im Personalbereich bezeichnet. Die Aufbauarbeiten für die unabhängige Meldestelle sind nun abgeschlossen. Dem Personalgesetz unterstellte Mitarbeitende können Missstände am Arbeitsplatz oder im Betrieb, wie zum Beispiel Verletzungen der persönlichen Integrität am Arbeitsplatz oder betriebliche Missstände, neu der unabhängigen Meldestelle mitteilen. Meldungen können auf Wunsch anonym erfolgen, die Anonymität der Mitarbeitenden wird in diesem Fall während des gesamten Melde- und Abklärungsprozesses gewährleistet. Gemeldet werden dürfen Missstände, wenn die betreffenden Mitarbeitenden diese aus objektiven Gründen für wahr halten (d.h. «in gutem Glauben») und die Meldung im wohlverstandenen Interesse des Arbeitgebenden liegt, also nicht aus blossem Eigeninteresse erfolgt (d.h. «in guten Treuen»).

In Kontakt treten – wie?
Für die Mitarbeitenden besteht die Möglichkeit, sich via sichere Onlineplattform «IntegrityLine» an die unabhängige Meldestelle zu wenden. Alternativ kann eine Meldung auch per Telefon, Post oder E-Mail erfolgen. Sämtliche Kontaktmöglichkeiten sind auf der Website des Personalamts Graubünden zu finden. Die Onlineplattform «IntegrityLine» ist während 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche erreichbar, persönliche Beratungstermine mit den jeweiligen Beratungspersonen von IntegrityPlus finden in der Regel während den Bürozeiten statt.

In Kontakt treten – mit wem?
Sämtliche Meldungen, welche eingehen, werden von Beratungspersonen der IntegrityPlus triagiert und bearbeitet. Als Beratungspersonen sind spezifisch ausgebildete Fachpersonen aus den Disziplinen Recht, Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik tätig, welche die unabhängige, weisungsungebundene und selbständige Bearbeitung von Meldungen garantieren.

Bisherige Anlaufstelle für psychologische Beratung bleibt weiterhin bestehen
Die seit Jahrzehnten etablierte Anlaufstelle für psychologische Beratung, welche in Zusammenarbeit mit den Psychiatrischen Diensten Graubünden betrieben wird, steht den Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung, der Gerichte und der selbständigen kantonalen Anstalten auch weiterhin zur Verfügung. Die Kontaktinformationen für das Beratungsteam sind ebenfalls auf der Website des Personalamts Graubünden zu finden.

Auskunftsperson:

Roger Danuser, Amtsleiter a. i. Personalamt Graubünden, Tel. +41 81 257 32 45, E‑Mail Roger.Danuser@pa.gr.ch


zuständig: Personalamt

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