Die Regierung gibt grünes Licht für eine neue Kontakt- und Anlaufstelle für Suchtbetroffene in Chur. Ausserdem spricht sie einen Kantonsbeitrag für ein digitales Planungstool, das den Bau alpiner Solaranlagen unterstützt, und genehmigt die fünfte Etappe des Verbauungsprojekts der Plessur.
Genehmigung einer Kontakt- und Anlaufstelle in Chur für Suchtbetroffene
Die Regierung genehmigt die Realisierung der
neuen Kontakt- und Anlaufstelle am Standort Seilerbahnweg 7 in Chur. Der Verein
«Überlebenshilfe Graubünden» (UHG) wird mit der operativen Umsetzung und dem
Betrieb beauftragt. Für den Umbau der Liegenschaft wird ein maximaler
Gesamtbeitrag von 1,2 Millionen Franken zugesichert.
Die neue Kontakt- und Anlaufstelle (K+A) soll
an 365 Tagen von 11.00 bis 19.00 Uhr geöffnet sein und Suchthilfeangebote für
betroffene Personen einfach und niederschwellig zugänglich machen. Zum
Grundangebot gehören Aufenthalts- und Rückzugsmöglichkeiten, eine Gassenküche,
Beratung und Vermittlung, medizinische Grundversorgung, die Abgabe und
Entsorgung von Konsumhilfsmitteln, eine Jobbörse, Möglichkeiten zur
Körperpflege und Kleiderwäsche sowie Postanschrift und Gepäckaufbewahrung für
wohnungslose Personen.
Die Regierung verfolgt das Ziel, das gesamte
Angebot für Suchtbetroffene sowie die Situation der Bevölkerung Schritt für
Schritt – aber vor allem langfristig und nachhaltig zu verbessern. Nebst der
neuen Kontakt- und Anlaufstelle führt der Verein UHG bestehende Angebote wie «Streetwork»
im öffentlichen Raum sowie die Notschlafstelle am Höhenbühlweg 20 weiter. Zudem
stellt das Pilotprojekt «Housing First» des Vereins Oase
wohnungs- und/oder obdachlosen Menschen Wohnraum zur Verfügung. Diese Angebote
finanziert der Kanton Graubünden mit insgesamt rund 1,8 Millionen Franken pro
Jahr.
In Ergänzung zu den kantonalen Angeboten hat
die Stadt Chur ein dreijähriges Pilotprojekt für den Betrieb eines Konsumraums
beschlossen. Aus fachlicher Sicht ist die Angliederung an die Kontakt- und
Anlaufstelle zentral für den Erfolg des Konsumraums. Die Baubewilligung für die
geplante K+A und den Konsumraum am Seilerbahnweg 7 in Chur liegt bereits vor.
Die Bauarbeiten sollen bis Februar 2026 abgeschlossen sein, damit der Betrieb
gemäss Antrag des Vereins UHG im März 2026 starten kann.
Die Regierung genehmigt die Realisierung der neuen Kontakt- und Anlaufstelle am Standort Seilerbahnweg 7 in Chur. Der Verein «Überlebenshilfe Graubünden» (UHG) wird mit der operativen Umsetzung und dem Betrieb beauftragt.
Kantonsbeitrag für digitales Planungstool für den Bau alpiner Solaranlagen
Die Regierung gewährt der Zendra AG an die
dritte Phase des Projekts «ALPIN QUATTRO DigitalTwin» einen Kantonsbeitrag von maximal
rund 190 600 Franken an die Investitionskosten respektive maximal rund 27 900 Franken an die Betriebskosten. Sie spricht den Beitrag im Rahmen des Gesetzes
zur Förderung der digitalen Transformation in
Graubünden.
ALPIN QUATTRO (AQ) DigitalTwin Phase 3 ist die
Weiterentwicklung der bisherigen Teilprojekte «MVP» und «Phase 2». Das digitale
Planungstool unterstützt den Bau alpiner Solaranlagen, die im Rahmen des «Solarexpress»
erstellt werden. Phase 3 erweitert den sogenannten DigitalTwin um neue
Funktionen und optimiert die Prozesse über den gesamten Lebenszyklus des
AQ-Systems – von der Planung bis zum Betrieb. Ziel ist mehr Digitalisierung,
höhere Effizienz und die Entwicklung bewährter Methoden für den noch jungen
Markt der alpinen Photovoltaik. So können Serienproduktionen termingerecht
erfolgen, Qualitätsstandards eingehalten und der Betrieb wirtschaftlicher
gestaltet werden. Das Projekt schafft Investitionssicherheit, reduziert Risiken
und fördert Fachkompetenzen in Graubünden. Zudem wird die Wettbewerbsfähigkeit
von Energie-, Bau- und Logistikunternehmen im Kanton gesteigert. Damit kann
auch ein Beitrag zur Stärkung der Winterstromproduktion geleistet werden.
Weitere Informationen: https://grdigital.digital

Die Regierung gewährt der Zendra AG an die dritte Phase des Projekts «ALPIN QUATTRO DigitalTwin» einen Kantonsbeitrag von maximal rund 190 600 Franken an die Investitionskosten respektive maximal rund 27 900 Franken an die Betriebskosten.
Grünes Licht für fünfte Etappe des Verbauungsprojekts der Plessur in Chur
Die Regierung genehmigt ein Projekt der Stadt
Chur für die Verbauung der Plessur. An den Gesamtkosten in der Höhe von rund
3,4 Millionen Franken beteiligen sich Kanton und Bund gemäss
NFA-Programmvereinbarung im Bereich «Gravitative Naturgefahren nach Wasserbaugesetz»
mit maximal rund 1,87 Millionen Franken. Mit dem Wasserbauprojekt werden die
Deutsche Strasse, die Italienische Strasse und die Schanfiggerstrasse
geschützt. Der Kanton beteiligt sich deshalb zusätzlich mit einem
strassenbaulichen Beitrag in der Höhe von 153 000 Franken.
Die Plessur fliesst in einem befestigten Kanal
durch die Stadt Chur, bevor sie in den Alpenrhein mündet. Die Flusssohle des
Kanals unterliegt einer latenten Erosion. Um zu verhindern, dass kiesiges und
sandiges Material durch das Wasser ausgespült wird, wurden in der Vergangenheit
zahlreiche stabilisierende Betonschwellen in die Sohle eingebaut. Diese
Schwellenstaffelung bildet eine Abfolge künstlicher «Treppenstufen» und
stabilisiert das Flussbett. Die seitlichen Ufer des Kanals sind mit Mauern aus
Beton, Steinen und Mörtel fixiert. Dieses Verbauungssystem erfüllte bisher seinen
technischen Zweck. Im Rahmen der regelmässigen Bauwerkskontrollen hat sich aber
gezeigt, dass die bestehenden Verbauungen an verschiedenen Stellen Schäden
aufweisen. Die Stadt Chur hat sich daher entschieden, eine umfangreiche Sanierung
durchzuführen. Entsprechend ihrer Dringlichkeit wurde das Gesamtvorhaben in
fünf Projektetappen (Medienmitteilung Etappe 1, Etappe 2, Etappe 3, Etappe 4) unterteilt. Das
vorliegende Auflageprojekt umfasst die fünfte und (vorläufig) letzte Etappe. Im
Rahmen des vorliegenden Wasserbauprojekts werden fünf bestehende und schadhafte
Schwellen durch fischgängige Blockrampen ersetzt. Nach Bedarf werden auf zwei
Abschnitten über eine Uferlänge von rund 360 Meter die bestehenden Ufermauern
repariert und lokal unterfangen, um ihre Standsicherheit langfristig zu
gewährleisten.

Die Regierung genehmigt ein Projekt der Stadt Chur für die Verbauung der Plessur.
Kaminfegertarif wird per 1. September der Teuerung angepasst
Die Bündner Kaminfegerinnen und Kaminfeger arbeiten per 1. September 2025 zu einem höheren Stundentarif. Neu können sie für ihre Leistungen 87 Franken pro Stunde verlangen. Die Regierung hat eine entsprechende Teilrevision der Verordnung zum Brandschutzgesetz genehmigt. Mit der Tariferhöhung um 3,55 Prozent passt Graubünden den Tarif der aufgelaufenen Teuerung an. Die letzte Tarifanpassung wurde per 1. Mai 2023 vorgenommen.
Die Bündner Kaminfegerinnen und Kaminfeger arbeiten per 1. September 2025 zu einem höheren Stundentarif.
Inkraftsetzung Teilrevisionen des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden
Die Regierung setzt
die Teilrevisionen des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton
Graubünden betreffend Änderung des Beschwerdewegs bei Grossratswahlen und
formelle Bereinigungen sowie betreffend Wahlzettel zum Ankreuzen auf den 1. Januar 2026 in Kraft. Zudem genehmigt sie die Teilrevision der Verordnung über
die politischen Rechte im Kanton Graubünden.
Die Teilrevisionen des
Gesetzes über die politischen Rechte beinhaltet die Neuregelung des
Beschwerdewegs bei den Grossratswahlen. Beschwerden wegen Verletzung des
Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung
der Grossratswahlen sollen künftig direkt beim Verwaltungsgericht respektive
Obergericht als einziger kantonalen Instanz erhoben werden können. Daneben
werden noch zwei formelle Bereinigungen vorgenommen. Im Weiteren sollen die
erforderlichen Rechtsgrundlagen für die handschriftliche Stimmabgabe an der
Urne mittels Wahlzettel zum Ankreuzen für die Majorzwahlen der Regierung, der
Regionalgerichte und der Ständeräte geschaffen werden.
Die Regierung setzt die Teilrevisionen des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden betreffend Änderung des Beschwerdewegs bei Grossratswahlen und formelle Bereinigungen sowie betreffend Wahlzettel zum Ankreuzen auf den 1. Januar 2026 in Kraft.