Quellensteuererhebung ab 2023
Weisungen
Am 01.01.2021 trat die Revision der Quellenbesteuerung in Kraft. Nachstehend finden Sie die wichtigsten Änderungen:
- monatliche Abrechnung der Quellensteuer (Ausnahme: halbjährlich, bei schriftlicher Abrechnung und maximal fünf quellensteuerpflichtigen Personen)
- Verpflichtung zur Abrechnung mit dem anspruchsberechtigten Kanton
- harmonisierte Verwirkungsfrist bis zum 31. März des Folgejahres
- Wegfall Tarifcode D (Nebenerwerb) und die daraus folgende neue Berechnung des satzbestimmenden Einkommens bei mehreren Erwerbstätigkeiten einer quellensteuerpflichtigen Person
- nachträgliche ordentliche Veranlagung auf Antrag, Einreichung bis am 31. März des Folgejahres
- Erhöhung des Pauschalabzugs für Gewinnungskosten von Künstlern von 20% auf 50%
Weitere Informationen finden Sie in unserem Informationsschreiben oder im Kreisschreiben Nr. 45 der ESTV.
Informationsschreiben
Kreisschreiben Nr. 45
Ergänzungen zum KS 45
Tarife
Die Quellensteuertarife wurden für das Jahr 2023 neu berechnet.
Für die Aktualisierung der Lohnprogramme stehen die Tarife auf der Homepage der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Verfügung: