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Nach dem Fischereigesetz (Art. 5 KFG, Art. 9 KFV) müssen sich Fischerinnen und Fischer, die ein Jahres- oder Monatspatent lösen, über die notwendigen fischereilichen Kenntnisse ausweisen (Sachkundenachweis, SaNa).

Sachkundenachweis (SaNa)

Der SaNa kann im Rahmen eines Jung- und Neufischerkurses erworben werden. Die Anmeldung erfolgt online: www.anglerausbildung.ch/sana-Kurse

Übungsfischerei

Der Kanton ermöglicht zu Aus- und Weiterbildungszwecken die Ausübung der Übungfischerei an einem öffentlichen Gewässer oder die Fischerei an speziell zu diesem Zweck ausgeschiedenen Übungsteichen.

Für die Ausübung der Übungsfischerei ohne Patent und ausserhalb der Fischereisaison sowie für die Nutzung eines Übungsteiches ist beim zuständigen Amt für Jagd und Fischerei eine entsprechende Bewilligung einzuholen.