Wo kaufe ich mein Fischereipatent?
Kein Verkauf mehr von Jagd- und Fischereipatente im Bündner Naturmuseum
Ab dem Jahr 2026 können im Bündner Naturmuseum in Chur keine Fischerei- und Jagdpatente mehr erworben werden. Das bedeutet, dass Fischerinnen und Fischer, ihre Patente nicht mehr im Naturmuseum kaufen können.
Patente bargeldlos von zuhause aus kaufen
Fischerinnen und Fischer werden gebeten, ihre Patente online im Shop zu kaufen. Der Onlineverkauf startet am 15. Januar.
Online-Shop
Alternativen zum Bündner Naturmuseum für den Kauf von Fischereipatenten
Weiterhin wird es möglich sein, Fischereipatente bei den ausgeschriebenen Verkaufsstellen in den Regionen zu beziehen. Je nach Ausgabestelle ist eine Voranmeldung zwingend erforderlich. Der Kauf der Patente ist bei diesen Verkaufsstellen nur bargeldlos mit Karte oder per TWINT möglich.
Fischer und Fischerinnen, die nachweislich nur mit Bargeld bezahlen können, haben die Möglichkeit, das Patent gegen Barzahlung beim Amt für Jagd und Fischerei, Ringstrasse 10, 7000 Chur, zu beziehen. Bis Ende Mai ist dies zu folgenden Zeiten möglich: Montag 15:00–17:30 Uhr / Mittwoch 10:00–12:00 Uhr / Donnerstag 12:30–14:00 Uhr
Achtung: KEINE Patenausgabe an Feiertagen! (Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag)
Ab Juni bis Ende Fischereisaison kann das Patent auf Voranmeldung zu den Öffnungszeiten des Sekretariats bezogen werden.
Ausgabeplan ab April 2026
Lageplan physischer Verkauf Fischereipatente Sinergia Ringstrasse 10, Chur
Preise
Die Fischereipatentpreise werden jedes Jahr geprüft und gegebenenfalls angepasst: Aktuelle Preise
Patentverkaufszahlen
Zur Ausübung der Fischerei können in Graubünden eine Vielzahl verschiedener Patentarten erworben werden. Diese unterscheiden sich je nach Gültigkeitsdauer des Patentes sowie Alter und steuerrechtlichem Wohnsitz (inner-/ausserhalb Graubündens) des Patentinhabers. Im interaktiven Web-Tool sind Abfragen der Patentverkaufszahlen als Zeitreihe unter Berücksichtigung aller drei oben erwähnten Kriterien möglich.
Temporäre Bestimmungen
Temporäre Bestimmungen, die nicht in den Betriebsvorschriften ersichtlich sind, finden Sie unter: Rechtsgrundlagen/ temporäre Bestimmungen