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„Die bündnerischen Fischereiverhältnisse sind so mannigfaltig …“, schwärmte anno 1913 der erste Präsident des kantonalen Fischereiverbandes Prof. A. Florin. Vielfältig, wenn auch vielerorts nicht mehr so ergiebig wie früher, ist die Fischerei im Kanton Graubünden auch heute noch.

Das Fischereirecht im Kanton Graubünden wird seit 1903, mit Ausnahme einzelner Privatrechte, durch das Patentsystem verliehen (Kantonsregal). Durch die Entrichtung einer Gebühr an den Kanton steht es jeder Person ab dem 14. Altersjahr frei, die Fischerei an den meisten Gewässern in Graubünden auszuüben. Die öffentlichen Gewässer umfassen rund 200 Seen und 1700 km Fliessgewässer.

In den Gewässern des Kantons Graubünden sind 34 Fisch- und 2 Krebsarten nachgewiesen. Die Hälfte dieser Fischarten kommt aber nur selten oder vereinzelt vor. Die häufigste und weitest verbreitete Fischart ist die Bachforelle. Die meisten Fischgewässer des Kantons gehören denn auch der Forellenregion an. Ausnahmen sind die untersten Abschnitte des Alpenrheins und der Moesa, die der Äschenregion zugeordnet werden.

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