Jagdtermine
Hochjagd 2023
02.09.2023 bis und mit 10.09.2023, sowie
19.09.2023 bis und mit 30.09.2023
Niederjagd 2023
01.10.2023 bis 30.11.2023
Passjagd 2023
01.11.2023 bis 29.02.2024
Steinwildjagd 2023
05.10.2023 bis 5.11.2023 (20 Tage pro Jäger:in)
In einigen Kolonien erfolgt eine gestaffelte Zulassung bzw. die Jagd wird für mehrere Tage unterbrochen.
Sonderjagd auf Hirsch und Reh 2023
Je nach Region, in der Zeit vom 1.11.2023 bis und mit 20.12.2023 (jeweils Mittwoch, Samstag und Sonntag, pro Gebiet max. zehn halbe Tage).
Hochjagd 2024
02.09.2024 bis und mit 08.09.2024, sowie
16.09.2024 bis und mit 29.09.2024
Jagdpatent kaufen
Bezug Patente
Jagdpatente können ab dem 15. August im Bündner Naturmuseum (Dienstag bis Samstag: 10.00-17.00 Uhr; Masanserstr. 31, 7000 Chur) und bei den Ausgabestellen in den Jagdbezirken bargeldlos bezogen werden. Details entnehmen Sie dem Ausgabeplan.
Im Bündner Naturmuseum kann das Patent auch Bar bezogen werden.
Voraussetzung
Im Kanton Graubünden darf nur jagen, wer die Eignungsprüfung für Jäger im Kanton Graubünden bestanden hat. Es werden keine Jagdprüfungen anderer Kantone oder Länder anerkannt.
Benötigte Dokumente zum Patentbezug
- gültiger Personalausweis
- Jagdpatentbüchlein
- Ausweis über die gesetzliche Haftpflichtversicherung
- Formular mit persönlich unterzeichneter Bestätigung, dass keine Verweigerungsgründe gemäss Artikel 7 KJG vorliegen, die Jagdwaffe persönlich eingeschossen wurde und die Angaben zum steuerrechtlichen Wohnsitz korrekt sind
- Bestätigung über die Erfüllung der jagdlichen Schiesspflicht/Treffsicherheitsnachweis
Schiesspflicht/Treffsicherheitsnachweis
Alle Jäger:innen müssen jährlich einen Treffsicherheitsnachweis erbringen. Informationen zur jagdlichen Schiesspflicht finden Sie auf der Internetseite der Jagd- und Fischereiverwalter-Konferenz der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Dort finden Sie auch die aktuellste Liste der anerkannten Jagdschiessanlagen mit allen Schiessständen in Ihrer Umgebung, welche einen Nachweis ausstellen dürfen.
Rechtliche Informationen zur Schiesspflicht bzw. zum Treffsicherheitsnachweis finden Sie in der kantonalen Verordnung über die jagdliche Schiesspflicht.
Patentpreise
Zusätzlich zu den in der Preisliste angegebenen Preisen wird eine Kanzleigebühr von CHF 20.- erhoben.
Gästekarte
Bündner Jägerinnen und Jäger sind berechtigt, auf der Hochjagd frühestens ab dem 4. September 2023 einen Gast für maximal zwei Tage an ihrer Jagd zu beteiligen. Dazu ist vorgängig eine Gästekarte zu lösen. Der Gast darf die Jagd nur in Begleitung der gastgebenden Jägerin oder des gastgebenden Jägers ausüben. Erlegtes Wild wird dem Beutekontingent der Gastgeberin oder des Gastgebers angerechnet. Ein Gast kann bei mehreren Gastgebern Gästekarten (jeweils maximal zwei) beziehen.
Jagdformulare
Alle Jagdformulare finden Sie unter Formulare.