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Für die Jagd sind nur Waffen zugelassen, die vom Amt für Jagd und Fischerei kontrolliert und im Jagdpatentbüchlein des Jägers eingetragen sind. Die Waffen sind alle 10 Jahre vorzuweisen. In der Zwischenzeit erworbene, abgeänderte oder wieder instandgestellte Waffen müssen vor deren Verwendung für den Jagdgebrauch vorgewiesen werden.

Waffenkontrollen werden nach telefonischer Vereinbarung durch die zuständigen Wildhüter durchgeführt.

Die mit der Kontrolle der Jagdwaffen beauftragten Waffenkontrolleure sind im Verzeichnis aufgeführt.