Einleitung
Die App kann auf freiwilliger Basis als Ersatz für die Abschussliste und neu auch für das digitale Patent genutzt werden. Das Patent kann nur digital ausgestellt werden, wenn auch die Abschussliste digital geführt wird.
Für weitere Funktionalitäten im Zusammenhang mit der Bündner Jagd steht die kostenpflichtige App „Jagd GR” der privaten Unternehmung dpstudio zur Verfügung.
Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen im Umgang mit der App und detaillierte Erklärvideos. Diese erklären, wie Sie die App für die Einsicht ihres Patents sowie die digitale Abschussliste nutzen können.
Was ist neu in der App für das Jagdjahr 2026?
- Das Jagdpatent wird in Kombination mit der Abschussliste digital angeboten.
- Die Jagdbetriebsvorschriften sind in der App verfügbar.
- Die App wird auch in italienischer Sprache angeboten.
- In der Abschussliste gibt es kleinere Anpassungen für bessere Erfassung von Tieren.
Welche Voraussetzungen gelten für die Nutzung der digitalen Abschussliste?
- Funktionierendes Smartphone (Betriebssystem iOS 13 oder höher/Android 5.1 oder höher) mit ausreichend Speicher- und Akkuleistung.
- Gültige E-Mail-Adresse mit der Möglichkeit, E-Mails auf dem Smartphone zu empfangen und zu lesen.
- Download und Installation App «Geodata Jagd» vom Anbieter Sesam AG.
Für Jägerinnen und Jäger, die hauptsächlich in Gebieten ohne Empfang jagen, wird weiterhin die Abschussliste in Papierform empfohlen. Jägerinnen und Jäger, die in Gebieten ohne Empfang jagen und Abschüsse durch Drittpersonen vorweisen lassen möchten, müssen deshalb zwingend die Papierstatistik nutzen. Die Koordinaten dürfen beim Vorweisen des Tiers ebenfalls nicht unterdrückt sein, damit die Wildhut den Abschuss im System finden kann.
Da das Patent sowie die digitale Abschussliste als amtliches Dokument gelten sowie bei einem Abschuss verfügbar bzw. bei einer Kontrolle durch die Wildhut vorweisbar sein müssen, empfehlen wir Nutzerinnen und Nutzer der digitalen Abschussliste das Mitführen einer externen Stromquelle wie einer Powerbank.
Wie läuft die Anmeldung zum digitalen Patent und zur digitalen Abschussliste (App) ab?
Die Anmeldung erfolgt beim Bezug des Jagdpatents.
Für Personen, welche ein Patent bei den Patentausgabestellen lösen:
- Es liegt ein Anmeldeformular für die digitale Patent- bzw. die Abschussliste bereit. Sofern Sie bereits im Vorfeld wissen, dass Sie sich für die digitale Variante anmelden möchten, können Sie das Anmeldeformular auch ausgedruckt und ausgefüllt zum Patentbezug mitbringen.
- Nach Patentbezug erhalten Sie von der kantonalen Bündner Jagdfachapplikation «Geodata» eine Registrierungs-E-Mail mit den weiteren Anweisungen. Führen Sie die Anmeldung möglichst zeitnah durch. Weitere Informationen finden Sie unter «Wo erhalten Sie Hilfe?».
- Sollten Sie keine Registrierungs-E-Mail erhalten, prüfen Sie als erstes Ihren Spamordner. Ist die E-Mail nicht eingetroffen, wenden Sie sich umgehend an das Sekretariat des Amts für Jagd und Fischerei (Tel. 081 257 38 92 / Mail: info@ajf.gr.ch).
Für Personen, die ein Patent digital bestellen, wird die digitale Führung des Patents und der Abschussliste vorgegeben.
Welche wichtigen Informationen und Fakten gelten?
- Einträge in die digitale Abschussliste (APP) sind erst ab dem ersten Jagdtag, der jeweiligen Jagd möglich (3. Sep 2026 für Hochjagd). Das Patent ist nach Freischaltung durch das Amt für Jagd und Fischerei (AJF) in der App ersichtlich.
- Die App gilt als amtliches Dokument und muss bei der Ausübung der Jagd jederzeit mitgeführt und vorgewiesen werden können. Die Mitführung einer externen Stromquelle wie einer Powerbank wird empfohlen.
- Abschüsse sind analog der Papierabschussliste unverzüglich einzutragen. Funktioniert der Eintrag eines Abschusses nicht, ist dies umgehend der für das Gebiet zuständigen Wildhut zu melden. Ist ein Abschuss bei einer Kontrolle weder in der Abschussliste erfasst noch der Wildhut gemeldet, führt dies zu einer Anzeige.
- Der Eintrag in die digitale Abschussliste ist nur gültig, wenn dieser vollständig erfasst und gesendet ist. In Gebieten ohne Internetempfang wird der Eintrag auf dem Gerät gespeichert. Sobald Empfang besteht, muss der Eintrag umgehend durch die Jägerin oder den Jäger abgeschlossen und gesendet werden. Dies geschieht nicht automatisch!
- Ist ein Eintrag abgeschlossen und gesendet, kann dieser durch die Jägerin oder den Jäger nicht mehr bearbeitet werden. Bei Fehleinträgen ist die für das Gebiet die zuständige Wildhut zu kontaktieren.
- Die Nutzung der digitalen Abschussliste führt nicht zu einer stärkeren Kontrolle durch die Wildhut. Die Jägerin bzw. der Jäger kann selbst entscheiden, ob die Abschusskoordinaten sofort oder erst nach Abschluss der Jagd übermittelt werden. Wird der Abschussort verborgen, hat das Amt für Jagd und Fischerei (AJF) keine Einsicht in den Abschussstandort. Erst nach Ablauf der Jagd werden die verborgenen Abschusskoordinaten dem AJF übermittelt.
- Falls der Standort eines Abschusses verdeckt übermittelt wird und das erlegte Tier in frischem Zustand der Wildhut zur Kontrolle vorgewiesen werden soll, sind die Abschusskoordinaten freizugeben. Abschüsse durch Drittpersonen können nur vorgewiesen werden, wenn der Abschuss vollständig erfasst und mit freigegebenen Koordinaten gesendet ist.
- Mit der Nutzung der digitalen Abschussliste über die App entfällt die Einreichung der Abschussliste am Ende der Jagdperiode des entsprechenden Patents.
- Aus Sicht des Amts für Jagd und Fischerei (AJF) wird mit der Einführung der digitalen Jagdstatistik ein neuwertiges, kundenorientiertes Werkzeug zur Verfügung gestellt werden, welches gleichzeitig innerhalb des AJF zu einer sichereren und effizienteren Datenabwicklung führt.
Wo erhalten Sie Hilfe?
Unter «Häufige Fragen und Antworten» bzw. in den Erklärvideos werden Fragen und Unklarheiten beantwortet. Sollten weiterhin Unklarheiten oder Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte an die folgenden Stellen:
Bei Problemen mit der Registrierung, Download App, Einloggen oder dem digitalen Jagdpatent:
| E-Mail: |
info@ajf.gr.ch |
Unter der Woche zu den gängigen Bürozeiten.
|
| Telefon: |
081 257 38 92 |
Unter der Woche zu den gängigen Bürozeiten.
Am 2./3. September 2026 von 07:00-21:00 Uhr.
|
Bei Problemen mit der Abschusserfassung:
Wenden Sie sich bitte umgehend an die für Ihr Gebiet zuständige Wildhut.
Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten
Wie muss ich vorgehen, wenn ich mich nicht registrieren kann?
Folgen Sie den Anweisungen im Registrations-E-Mail. Falls Sie das Registrations-E-Mail nicht erhalten haben, prüfen Sie Ihren Spamordner. Sollten Sie keine Registrations-E-Mail erhalten haben, wenden Sie sich an das Sekretariat des Amts für Jagd und Fischerei (Tel. 081 257 38 92 / Mail: info@ajf.gr.ch). Eine detaillierte Anleitung mit der Vorgehensweise, falls Sie das Registrations-E-Mail erhalten haben, finden Sie in den untenstehenden Erklärvideos.
Wie muss ich vorgehen, wenn ich mich während der laufenden Jagd nicht einloggen kann?
Prüfen Sie, ob Ihr Benutzername korrekt ist. Der Benutzername ist Ihre E-Mail-Adresse, mit welcher Sie sich für die digitale Abschussliste angemeldet haben. Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie in der App ein neues Passwort anfordern. Dieses wird Ihnen über eine neue Registrations-E-Mail zugestellt.
Wie muss ich vorgehen, wenn ich einen Abschuss nicht erfassen kann?
Melden Sie sich umgehend bei der in Ihrem Gebiet zuständigen Wildhut. Ist ein Abschuss weder in der Abschussliste eingetragen noch der Wildhut gemeldet, führt dies zwangsläufig zu einer Anzeige.
Wie muss ich vorgehen, wenn ich mein Smartphone verloren habe oder dieses defekt ist?
Bei defekten Mobilgeräten oder dessen Verlust ist die Wildhut umgehend darüber zu informieren. Vor dem nächsten Jagdeinsatz ist ein Ersatzgerät zu organisieren oder bei einer Patentausgabestelle eine Abschussliste in Papierform anzufordern.
Wie muss ich vorgehen, wenn ich einen Abschuss falsch oder doppelt erfasst habe?
Melden Sie sich umgehend bei der in Ihrem Gebiet zuständigen Wildhut.
Was passiert, wenn ein Abschuss weder in der App eingetragen ist noch der Wildhut gemeldet wurde?
Falls bei Vorliegen eines Abschusses und einer Kontrolle durch die Wildhut kein Eintrag in der App erfasst wurde und dieser nicht vorgängig der Wildhut gemeldet wurde, führt dies zwangsläufig zu einer Verzeigung (Nicht-Eintragung eines Abschusses in der Abschussliste).
Kann ich von der digitalen Abschussliste auf die Papierstatistik wechseln?
Ja, möchte eine Jägerin oder ein Jäger während den Laufzeiten der Jagdpatente von der App zur Papierstatistik wechseln, ist dies nach Aufsuchen einer Patentausgabestelle möglich. Eine Umstellung gilt jeweils für alle laufenden Jagdpatente. Hingegen ist eine Umstellung von der Papierstatistik auf die App-Lösung ist nicht möglich.
Was muss ich machen, wenn die App nicht mehr reagiert oder nicht mehr ladet, oder die Meldung "interner Fehler" erscheint?
Bitte App schliessen oder gegebenenfalls Handy neu starten und App neu öffnen.
Wie kann ich den Standort eines versteckten Abschusses freigeben?
Öffnen Sie die Ereignisliste, wählen Sie den betroffenen Abschuss aus und zeigen Sie die Details des Abschusses an. Tippen Sie anschliessend auf „Standort freigeben”.
Hier finden Sie Erklärvideos