Einleitung
Sie möchten Ihr Jagdpatent digital erwerben? Dann sind Sie hier genau richtig! Ab dem 3. August 2026 startet der offizielle digitale Verkauf der Bündner Jagdpatente. Wichtig zu wissen: Digital bestellte Patente werden nur zusammen mit der Abschussliste digital auf Ihre App ausgestellt und gelten als amtliche Dokumente.
Wer dieses neue Angebot vorerst nur einmal ausprobieren möchte, kann den digitalen Bestellprozess im Zeitraum zwischen dem 1. und 31. Juli 2026 testen. Diese Testbestellungen werden im Hintergrund nicht weiterbearbeitet und führen zu keinem gültigen Jagdpatent. Um den Test ausführen zu können, halten Sie sich an untenstehende Informationen und Vorgaben. Ab August wird das Testformular durch das offizielle Bestellformular ersetzt.
Digitales Patent nur mit digitaler Abschussliste
Bereits im Herbst 2025 wurde die digitale Abschussliste auf der Jagd-App des Amts für Jagd und Fischerei eingeführt. Damit können Jägerinnen und Jäger ihre Abschüsse direkt in der Jagd-App erfassen und der Wildhut übermitteln. Wer künftig ein digitales Patent erwirbt, dem wird dieses direkt in der App hinterlegt. Bei einer Kontrolle können die Jäger und Jägerinnen das Mobiltelefon vorweisen. Ein digitales Patent kann nur erworben werden, wenn man die digitale Abschussliste als Jagd-App auf dem Mobiltelefon nutzt.
Für Jägerinnen und Jäger, die vor allem in Gebieten ohne Empfang jagen, empfiehlt das Amt für Jagd und Fischerei, weiterhin die Abschussliste in Papierform zu nutzen. Und von Jägerinnen und Jäger, die in Gebieten ohne Empfang jagen und ihre Abschüsse durch eine Drittpersonen vorweisen lassen möchten, setzt das Amt voraus, dass sie zwingend die Papierstatistik nutzen und deshalb eine Verkaufsstelle aufsuchen.
- Weitere Informationen zur Bestellung des digitalen Jagdpatents finden Sie nachfolgend.
- Informationen zur digitalen Führung der Abschussliste.
- Jägerinnen und Jäger, die ihr Jagdpatent lieber auf dem analogen Weg auf Papier lösen, können dies weiterhin tun. Das Jagdpatent kann mit der Kreditkarte oder via Twint bezahlt werden. Ebenfalls kann das Jagdpatent in Chur gegen Barbezahlung bezogen werden. Neu findet der Verkauf in Chur nicht mehr im Bündner Naturmuseum, sondern im kantonalen Verwaltungsgebäude «sinergia» (Ringstrasse 10, Chur) statt.
- Übersicht zu den offiziellen Verkaufsstellen.
Welche Patente können Sie erwerben? Und wie?
Mit dem digitalen Patentverkauf werden die folgenden Dienstleistungen online angeboten:
- Hochjagdpatent inkl. Anmeldung zur Sonderjagd
- Niederjagdpatent
- Steinwildjagdpatent*
- Sonderjagdpatent
- Beantragung Ehrenpatente Hoch-/Niederjagd
- Bestellung Gutschein für ein Hoch-/Niederjagdpatent
Gästepatente und Patente für die Passjagd können aufgrund des komplexen Ablaufs und des notwendigen persönlichen Kundenkontakts vorerst weiterhin nnur direkt bei den Patentausgabestellen vor Ort gekauft werden.
*Das Steinwildjagdpatent wird erst nach dem Einführungskurs und der Begehung Mitte August freigeschaltet.
Welche Voraussetzungen für den digitalen Patentverkauf müssen Sie erfüllen?
Bevor Sie mit dem Kauf eines digitalen Jagdpatents beginnen, stellen Sie sicher, dass Sie die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen bzw. zur Kenntnis genommen haben. Alle erforderlichen Dokumente müssen vorhanden sein.
- Für die Bestellung des digitalen Jagdpatents und die Registrierung auf der Onlineplattform ePortal benötigen Sie eine eigene E-Mail-Adresse und Ihre Mobiltelefonnummer.
- Fürs Bezahlen des digitalen Jagdpatents benötigen Sie eine digitale Zahlungsmöglichkeit wie TWINT, Kredit-/Debitkarte, Postfinance E-Services (Exkl. Personen mit Hauptsteuerdomizil im Ausland).
- Folgende Unterlagen müssen Sie im digitalen Formular zwingend hochladen (aktuell und in gut leserlicher Qualität):
• Treffsicherheitsnachweis/e
• Versicherungsnachweis
• Patentbüchlein (1. Seite mit Foto)
- Die Bestellung des digitalen Jagdpatents ist während der gesamten Jagdperiode/-zeit möglich. Die Ausstellung des Patents wird garantiert, wenn die Unterlagen korrekt sind und die Bestellung drei Werktage vor Beginn der Jagd (Hochjagd bis 28. August 2026; Niederjagd bis 25. September 2026) eingereicht wurde.
Welche Kosten fallen für den Kauf an?
Zusätzlich zu den in der Preisliste angegebenen Preisen wird eine Kanzleigebühr von CHF 20.- erhoben.
Wie können Sie das digitale Jagdpatent kaufen?
Der Kauf eines digitalen Jagdpatents erfolgt über die Onlineplattform ePortal. Nachfolgend erklären wir Ihnen die Bestellung Schritt für Schritt:
- Wenn Sie ein digitales Jagdpatent erwerben möchten, wählen Sie zuerst die Webseite eportal.gr.ch an. Auf dieser Onlineplattform sind die digitalen Dienstleistungen der kantonalen Verwaltung Graubünden aufgeschaltet.
- Auf dem ePortal müssen Sie sich für das eKonto registrieren, falls Sie nicht bereits ein solches eröffnet haben. Dieses Benutzerkonto ermöglicht es Ihnen, die Dienstleistungen auf dem ePortal sicher und einfach zu nutzen. Die Registrierung erfolgt via Zweifaktor-Authentifizierung, dazu benötigen Sie eine eigene E-Mail-Adresse und Ihre Mobiltelefonnummer. Gibt es Schwierigkeiten bei der Registrierung? Wenden Sie sich an unseren Support.
- Nachdem Sie sich für ein eKonto registriert haben, können Sie im Juli für den Test die Dienstleistung «Digitales Testjagdpatent bestellen» oder ab August auf dem ePortal die Dienstleistung “Digitales Jagdpatent bestellen” anwählen.
- Füllen Sie das Online-Formular wahrheitsgetreu und mit Ihren eigenen Angaben aus. Wichtig: E-Mail-Adresse und Telefonnummer müssen dem Patenteigner gehören. Um Verzögerungen entgegenzuwirken, achten Sie darauf, dass die hochzuladenden Unterlagen in gut leserlicher Qualität vorliegen. Für das Testformular können fiktive Unterlagen hochgeladen werden.
- Schliessen Sie Ihre Bestellung mit der digitalen Bezahlung ab. Tipp: Prüfen Sie im Voraus Ihre Zahlungslimiten. Bei erfolgreicher Zahlung werden Sie zur Bestätigungsseite weitergeleitet. Zudem erhalten Sie für die Einreichung des Patentantrages eine Bestätigungs-E-Mail sowie eine Übersicht über Ihre Bestellung.
- Bei Ausstellung des digitalen Patents und der Abschussliste erhalten Sie vom Sekretariat des Amts für Jagd und Fischerei eine E-Mail sowie SMS mit den weiteren Anweisungen.
Was geschieht nach Ihrer Bestellung?
- Ihre Bestellung wird in der Regel innerhalb eines Arbeitstages bearbeitet. Sollten Sie Fragen zu Ihrer Bestellung haben, kontaktieren Sie das Sekretariat des Amts für Jagd und Fischerei (Tel. 081 257 38 92 / Mail: info@ajf.gr.ch). Die Ausstellung des Patents kann sich bei hoher Anzahl von Gesuchseingängen entsprechend verzögern. Deshalb raten wir Ihnen, Ihr digitales Jagdpatent möglichst frühzeitig zu bestellen.
- Nach Bearbeitung Ihrer Patentbestellung erhalten Sie Ihr Patent und den Zugang zur digitalen Abschussliste umgehend auf Ihre App. Bei Ausstellung erhalten Sie per E-Mail und SMS eine Benachrichtigung mit weiteren Anweisungen.
- Die Plomben und das zugehörige blaue Formular werden nach der digitalen Bestellung per Post zugestellt.
Wo erhalte ich Hilfe?
Bei Schwierigkeiten mit der Registrierung auf der Onlineplattform ePortal erhalten Sie erste Hilfestellungen sowie Kontaktmöglichkeiten für den Support.
Bei Fragen rund um das digitale Jagdpatent sehen Sie unter «Häufige Fragen und Antworten» nach oder sehen Sie das Erklärvideo an. Sind noch nicht alle Fragen geklärt? Dann wenden Sie sich ans Amt für Jagd und Fischerei:
| E-Mail |
info@ajf.gr.ch
|
Unter der Woche zu den Bürozeiten (08.00 - 17.00 Uhr) |
| Telefon |
081 257 38 92
|
Am 2./3. September 2026 werden erweiterte Supportzeiten von 07.00 - 21.00 Uhr angeboten. |
Hier finden Sie wichtige Fragen und Antworten
Weshalb muss ich mich auf der Onlineplattform ePortal mit meiner E-Mail-Adresse und Mobiltelefonnummer registrieren?
Für die Ausstellung des Patents bzw. für den Zugang zur App wird eine gültige E-Mail-Adresse benötigt. Zudem werden Sie über die Ausstellung via SMS informiert, für den Fall, dass die E-Mail mit dieser Information im Spamordner landen sollte.
Kann ich vom digitalen Patent bzw. von der digitalen Abschussliste auf die Papierunterlagen wechseln?
Ja. Möchte eine Jägerin oder ein Jäger während den Laufzeiten der Jagdpatente von der App zur Papierstatistik wechseln, ist dies nach Aufsuchen einer Patentausgabestelle möglich. Eine Umstellung gilt jeweils für alle laufenden Jagdpatente. Hingegen ist eine Umstellung von der Papierstatistik auf die digitale App-Lösung nicht möglich.
Kann ein digitales Patent auch kurzfristig ausgestellt werden?
Für ein kurzfristig ausgestelltes Patent empfehlen wir eine offizielle Patentverkaufsstelle vor Ort aufzusuchen (Übersicht zu den offiziellen Verkaufsstellen). Die Ausstellung des digitalen Patents wird jeweils garantiert, wenn die Unterlagen korrekt sind und die Bestellung drei Werktage vor Beginn der Jagd (Hochjagd bis 28. August 2026; Niederjagd bis 25. September 2026) eingereicht wurde.
Kann das Patent übers Internet auch in Papierform bestellt werden?
Nein. Über das Internet bestellte Fischerei- und Jagdpatente werden ausschliesslich digital ausgestellt. Da im Naturmuseum kein Patentverkauf mehr angeboten wird, erfolgt der Verkauf und die Ausstellung der Patente vollständig durch das AJF. Die digitale Ausstellung reduziert den administrativen Aufwand und hilft allem voran Fehler zu vermeiden und einen besseren Über-blick zu behalten.
Was muss ich nach Ausstellung des Patents machen?
Nach Ausstellung erhalten Sie eine SMS und eine E-Mail mit den weiteren Anweisungen. Befolgen Sie diese und melden Sie sich bei Fragen oder Unklarheiten beim AJF.
Was muss ich als Jägerin bzw. Jäger über das digitale Patent und die App wissen?
Alles Wissenswerte über den Umgang mit dem digitalen Patent und der App finden Sie hier.
Hier finden Sie Erklärvideos zum Bestellvorgang