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Die Erfüllung der jährlichen Schiesspflicht ist Voraussetzung für den Patentbezug 2021. (Bündner Rechtsbuch BR 740.110 - Verordnung über die jagdliche Schiesspflicht VJSP) Dies gilt vorläufig für die Jagden von September 2021 bis Ende Februar 2022. Sofern auf Grund der Situation rund um die Covid-19 Pandemie keine Anpassungen der Vorschriften eintreten, wird an dieser Bestimmung festgehalten. Der Schiessbetrieb ist im Rahmen der vorgeschriebenen Massnahmen und Verordnungen des Bundes möglich. Neu wird für den Schiessnachweis nur noch ein Formular verwendet und der Schütze bestätigt, dass er über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt. Der Schiessstandbetreiber wird nicht mehr über ein Standblatt verfügen.
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