Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Verordnung über den Fischereibetrieb (Fischereibetriebsvorschriften). Die Teilrevision soll auf den 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Fischereikommission und der Vorstand des kantonalen Fischereiverbands sind über die Änderungen informiert worden und unterstützen diese.
Die Fischereibetriebsvorschriften sind der wichtigste Regelungsbereich der Bündner Patentfischerei. Die darin festgelegten Rahmenbedingungen sollen eine möglichst freie, aber auch nachhaltige Fischerei garantieren. Es gilt, eine ausgewogene Balance zwischen fischereibiologisch notwendigen Beschränkungen und nutzungsorientierter Fischerei zu finden. Da sich die Rahmenbedingungen und Bedürfnisse der Fischereibasis, aber auch fischereibiologische und tierschutzrechtliche Erkenntnisse wandeln, wird die Zweckmässigkeit der Fischereibetriebsvorschriften regelmässig überprüft und die Vorschriften bei Bedarf angepasst.
Mit der vorliegenden Teilrevision sollen am Grenzgewässer Lago di Livigno die Fangbestimmungen harmonisiert werden. Zudem sollen die Äschen verstärkt geschützt, das Naturköderverbot ausgeweitet und die Fangzeiten sowie Schongebiete angepasst werden. Des Weiteren beinhaltet die Vorlage einen Pilotversuch an der Moesa, bei dem diverse fischereiliche Bestimmungen massgeblich verschärft und deren Wirkung auf den Fischbestand überwacht werden.
Auskünfte: Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität