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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. August 2022 die Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine aktualisiert. Beschlossen und gleichentags in Kraft gesetzt wurden auch Verbote betreffend die Vergabe öffentlicher Aufträge an russische Staatsangehörige und in Russland niedergelassene Organisationen oder Einrichtungen. Davon ausgenommen sind in der Schweiz ansässige russische Staatsangehörige sowie Schweizer Unternehmen in russischem Besitz.

Die Sanktion umfasst das Verbot der Erteilung öffentlicher Aufträge an sanktionierte Personen, Unternehmen und Organisationen ab dem einschlägigen Schwellenwert (Zuschlagsverbot) und damit verbunden ein Vertragsabschlussverbot. Bereits laufende Verträge über öffentliche Aufträge müssen bis am 28. Februar 2023 beendet werden. Vom Verbot umfasst sind Anbieterinnen und deren Subunternehmen, auf welche mehr als 10% des Auftragswertes entfällt.

Für die Umsetzung wird den öffentlichen Auftraggeberinnen ein Selbstdeklarationsformular zur Verfügung gestellt, welches von den Anbieterinnen im Vergabeverfahren auszufüllen ist.