Die Regierung genehmigt die Revision des Sachplans Velo des Kantons
Graubünden vom Januar 2024.
Die Projektierung, der Bau und der Unterhalt von
Radweganlagen ist Aufgabe der Gemeinden. Im Dezember 2021 hatte der Grosse Rat
einen Auftrag
mit den von der Regierung beantragten Änderungen überwiesen. Damit wurde der
Kanton beauftragt, die Federführung bei der Planung des kantonalen Velonetzes
Alltagsverkehr und – im Auftrag der Gemeinden – auch bei dessen Projektierung
und Bau zu übernehmen. Zudem sollte eine neue Kostenregelung für das Velonetz
Alltagsverkehr eingeführt werden. Der überwiesene Auftrag hatte eine
Teilrevision der Strassenverordnung zur Folge. Zudem musste der Textteil des
Sachplans Velo angepasst werden.
Im Sachplan Velo wird das kantonale Velonetz definiert,
unterteilt in die Netze des Alltags- und des Freizeitverkehrs. Aufnahme in das
kantonale Velonetz finden jene Verbindungen und Routen, denen kantonales
Interesse (Ergänzungsnetz) oder gar überwiegendes kantonales Interesse
(Grundnetz) zukommt. Entscheidende Faktoren für diese Zuteilung sind das
berechnete Velopotential (für die primär im Alltag genutzten Verbindungen)
beziehungsweise die Kategorisierung nach SchweizMobil (für das kantonale
Velonetz Freizeitverkehr).
Neu wird unter anderem festgehalten, wie sich der Kanton bei
der Planung des kantonalen Velonetzes Alltagsverkehr engagiert. Zudem wird aufgezeigt, wie der Kanton die Gemeinden –
in deren Auftrag – bei der Projektierung und beim Bau des kantonalen Velonetzes
Alltagsverkehr unterstützt.
Sachplan
Velo Kanton Graubünden
© Peter Stirnimann