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Mit dem neuen Ausländergesetz (AuG) hat der Bund Bestimmungen erlassen, die den Kantonen und Gemeinden neue Aufgaben im Bereich der Integration von Ausländerinnen und Ausländer übertragen. Deren Ziel ist es, günstige Rahmenbedingungen für die Chancengleichheit und die Teilhabe der ausländischen Wohnbevölkerung am öffentlichen Leben zu schaffen und dabei insbesondere den Spracherwerb, das berufliche Fortkommen und die soziale Partizipation zu fördern. Dabei soll das gegenseitige Verständnis zwischen der schweizerischen und der ausländischen Bevölkerung und damit das Zusammenleben aller auf der Grundlage gegenseitiger Achtung und Toleranz erleichtert werden.

Integration ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Migrationspolitik und orientiert sich an den folgenden Leitlinien:

  • Integration ist ein gegenseitiger Prozess und setzt die Bereitschaft der Ausländerinnen und Ausländer als auch die Offenheit der Aufnahmegesellschaft voraus.
  • Integration betrifft alle Ausländerinnen und Ausländer inklusive anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen.
  • Integration soll Ausländerinnen und Ausländern ermöglichen, am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben teilzuhaben.
  • Integrationsförderung wird nach dem Grundsatz „Fordern und Fördern“ ausgerichtet.
  • Die Förderung der Integration erfolgt primär im Rahmen der Regelstrukturen.
  • Integrationsförderung ausserhalb der Regelstrukturen erfolgt subsidiär und hat zum Ziel, Lücken in den Angeboten der Regelstrukturen zu schliessen oder richtet sich an Personen, die keinen Zugang zu den Regelstrukturen haben.
  • Integrationsförderung findet vor Ort in primärer Verantwortung der Kantone und Gemeinden statt.

 

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Fachstelle Integration: www.integration.gr.ch