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Allgemeines
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) stellt unter gewissen Voraussetzungen an sich rechtmässig in der Schweiz aufhaltenden ausländischen Personen Reisedokumente oder Rückreisevisa aus. Es handelt sich um folgende Dokumente:

Reiseausweis für Flüchtlinge (dunkelblau) 
Eine ausländische Person, die in der Schweiz Asyl erhalten hat oder als Flüchtling vorläufig aufgenommen wurde, hat gemäss dem Abkommen über die Rechtstellung der Flüchtling vom 28. Juli 1951 Anspruch auf einen Reiseausweis für Flüchtlinge.  

Pass für eine ausländische Person (grün)
Eine durch das SEM anerkannte staatenlose Person hat nach dem Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen Anspruch auf einen Pass für eine ausländische Person.

Einer schriftenlosen asylsuchenden, schutzbedürftigen oder vorläufig aufgenommenen Person kann ein Pass für eine ausländische Person abgegeben werden, wenn das SEM eine Rückreise in die Schweiz nach Art. 9 RDV bewilligt.

Vorgehen
Das Gesuch ist mehrere Monate vor Antritt der beabsichtigen Reise einzureichen. Die abgelaufenen Reisedokumente sind beim Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden abzugeben.

Wer ein Reisedokument oder Rückreisevisum beantragen will, muss persönlich am Empfang beim Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden, Karlihof 4/Grabenstrasse 8, 7000 Chur vorsprechen. Dies ist jedoch nur mit einer vorgängigen Terminvereinbarung möglich.

Für Auskünfte und Terminvereinbarung: Telefon 081 257 25 41 (F, N- und S- Ausweise)

Telefon 081 257 25 25 (B- und C- Ausweise)
Schriftliche Anfragen an: Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden
Karlihof 4
7001 Chur