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Nach der Rekrutenschule und allfälligen Beförderungsdiensten - dem „Weitermachen“ - werden Sie einer Einheit fest zugeteilt, in welcher Sie Ihre weiteren Diensttage leisten.

Der WK ist grundsätzlich mit der eigenen Einheit zu leisten!

Für den Zusammenhalt in einem Verband ist es wichtig, dass man sich untereinander kennt. Deshalb legen wir grossen Wert darauf, dass Sie Ihren Dienst mit "Ihrer Kompanie" leisten!

Im Vordergrund steht, dass Sie Ihre in der Grundausbildung erworbenen militärischen Fähigkeiten und Kenntnisse anwenden und im Rahmen Ihres Verbandes trainieren!

Das Dienstverschiebungsgesuch finden Sie hier.

Den Zeitpunkt der nächsten Dienstleistung Ihrer Formation finden Sie hier.

Diese Daten entsprechen dem militärischen Aufgebotstableau; das effektive Einrückungsdatum (z.B. Aufgebot in den Kadervorkurs) entnehmen Sie dem persönlichen Marschbefehl.

Ersatzpflicht

Mit der Dienstverschiebung auf ein späteres Jahr wird der Militärdienstpflichtige nach Art. 2 Abs. 1 lit  c des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG, SR 661) ersatzpflichtig, d.h. es ist ein Ersatz in Geld zu leisten.

Voraussetzung für die Rückerstattung bezahlter Wehrpflichtersatzabgaben ist die Erfüllung der Gesamtdienstleistungspflicht nach dem jeweilig gültigen Recht. Eine Dienstnachholung auf freiwilliger Basis im Entlassungsjahr ist möglich. Anforderungen und Vorgehen sind hier ersichtlich.