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Bewilligungen Dienste

Für den Betrieb eines Dienstes der häuslichen Pflege und Betreuung ist gemäss Art. 17 Abs. 1 lit. e des Gesetzes über den Schutz der Gesundheit im Kanton Graubünden (Gesundheitsgesetz) eine Betriebsbewilligung erforderlich. Dienste erhalten eine Betriebsbewilligung, wenn sie die gemäss Art. 17ff  und Art. 23 des Gesundheitsgesetzes sowie die in Art. 20 ff der Verordnung zum Gesundheitsgesetz (VOzGesG) festgelegten Bewilligungsvoraussetzungen erfüllen.

Das vollständige Gesuch für eine Betriebsbewilligung als Dienst mit kommunalem Leistungsauftrag oder ohne kommunalem Leistungsauftrag ist dem Gesundheitsamt spätestens drei Monate vor Betriebsaufnahme einzureichen. Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Gesundheitsbereich.

Das entsprechende Gesuchsformular erhalten Sie auf Anfrage beim Gesundheitsamt, Abteilung Bewilligungen und Aufsicht, Fachstelle Spitex und Alter, Hofgraben 5, 7001 Chur, Tel. 081 257 26 42  paula.berni@san.gr.ch

 

Anforderungen für die Betriebsbewilligung und die Qualitätsentwicklung

Die «Graubündner Q-Care Indikatoren» für die Dienste der häuslichen Pflege und Betreuung be-schreiben die Anforderungen, welche zur Erteilung der Betriebsbewilligung und als Grundlage für die Weiterentwicklung der Leistungserbringer dienen. Im Auftrag des Gesundheitsamtes führt die Firma concret AG, Effingerstrasse 25, 3008 Bern Audits zur Qualitätsüberprüfung durch. Die exter-nen Auditierungen erfolgen in einem Rhythmus von fünf Jahren. Sie dienen dem Zweck der regel-mässigen Überprüfung der betrieblichen Qualitätsarbeiten und stellen für die Leistungserbringer eine Standortbestimmung dar, welche sie in der Qualitätsarbeit unterstützt.


Konzept für die externe Auditierung von Diensten der häuslichen Pflege und Betreu-ung des Kantons Graubünden mit und ohne kommunalem Leistungsauftrag


Graubündner Q-Care Indikatoren für die Dienste der häuslichen Pflege und Betreuung


Weitere Auskünfte erhalten Sie auf Anfrage beim Gesundheitsamt, Abteilung Bewilligungen und Aufsicht Institutionen, Hofgraben 5, 7001 Chur, Tel. 081 257 26 42  paula.berni@san.gr.ch

 

Bewilligung zum Betrieb einer Tages- und Nachtstruktur

 

Der Betrieb einer Tages- oder Nachtstruktur für pflege- und betreuungsbedürftige Personen untersteht gemäss Art. 17 Abs. 1 lit. d des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit  im Kanton Graubünden (Gesundheitsgesetz) der Bewilligungspflicht. Angebote von Tages- und Nachtstrukturen erhalten eine Betriebsbewilligung, wenn sie die Anforderungen an die Bewilligungsvoraussetzungen gemäss Art. 16ff der Verordnung zum Gesundheitsgesetz erfüllen.

Das vollständige Gesuch für eine Betriebsbewilligung zum Betrieb einer Tages- und Nachtstruktur ist dem Gesundheitsamt spätestens drei Monate vor Betriebsaufnahme einzureichen. Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Gesundheitsbereich.

Das entsprechende Gesuchsformular erhalten Sie auf Anfrage beim Gesundheitsamt, Abteilung Bewilligungen und Aufsicht, Fachstelle Spitex und Alter, Hofgraben 5, 7001 Chur, Tel. 081 257 26 42  paula.berni@san.gr.ch

Qualitätsindikatoren / Betriebliche Anforderungen

Formular Qualitätsindikatoren

Zulassung selbstständig erwerbende Pflegefachpersonen HF

Selbstständig erwerbende Pflegefachpersonen HF  haben die Voraussetzungen gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Art. 35 Abs. 2 lit. e sowie der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) Art. 49 lit. a und b zu erfüllen.

Selbstständig erwerbende Pflegefachpersonen HF werden gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. d des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Krankenpflegegesetz, KPG)  als beitragsberechtigte Leistungserbringer zugelassen, sofern sie die gemäss Art. 42 Abs. 5 lit. a – d festgelegten Anforderungen erfüllen.

Das vollständige Gesuch um Zulassung als beitragsberechtigte Leistungserbringerin respektive als beitragsberechtigter Leistungserbringer ist dem Gesundheitsamt einzureichen. Das Gesuch kann erst nach Vorliegen sämtlicher Unterlagen geprüft werden.

Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Gesundheitsbereich.

Das entsprechende Gesuchsformular erhalten Sie auf Anfrage beim Gesundheitsamt, Abteilung Bewilligungen und Aufsicht, Fachstelle Spitex und Alter, Hofgraben 5, 7001 Chur, Tel. 081 257 26 42  paula.berni@san.gr.ch