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Neuerungen bezüglich Strafregisterauszug

Seit dem 23.01.2023 ist bei Gesuchen im Bereich Waffenrecht durch den Gesuchsteller kein Privatauszug aus dem Schweizerischen Strafregister als Beilage mehr notwendig.

Meldungen und Gesuche auf der Online-Plattform Suisse ePolice

Logo von Suisse ePolice

Die Online-Plattform Suisse ePolice kann Ihnen mittlerweile auch dazu dienen, Schriftliche Verträge oder Waffenerwerbsscheine aber auch kantonale Ausnahmebewilligungen im Bereich Waffen zu übermitteln oder anzufordern. Hierzu müssen Sie lediglich ein persönliches Konto auf Suisse ePolice einrichten.

Falls Sie sich als Privatperson für Suisse ePolice entscheiden, dann möchten wir Sie darum bitten, den Hinweisen auf Suisse ePolice während dem Übermittlungsvorgang zu folgen und Dokumente nach einem Hinweis zur Unterzeichnung auch zu unterzeichnen bevor Sie sie einen weiteren Übermittlungsvorgang hinzufügen und den abschliessenden Senden-Button klicken.

Eine Anforderung (wie z.B. einen Waffenerwerbsschein) oder Übermittlung (wie z.B. ein Schriftlicher Vertrag) über Suisse ePolice setzt voraus, dass Sie Zugang zu einem Drucker, bzw. Scanner haben. Für Seriefeuerwaffen und/oder anderweitige Ereignisse oder kompliziertere Überträge bitten wir Sie, über den offiziellen schriftlichen oder telefonischen Weg zur Fachstelle Waffen zu wählen.