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Eine Waffe wird erworben, wenn sie gekauft, geschenkt, geerbt, gemietet oder ausgeliehen wird

Voraussetzungen für den Erwerb

In der Schweiz dürfen Personen ab 18 Jahren Waffen erwerben, wenn sie nicht unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftrage Person vertreten sind. Sie dürfen nicht zur Annahme Anlass geben, dass sie sich selbst oder Dritte mit einer Waffe gefährden und sie dürfen nicht wegen gewalttätiger oder gemeingefährlicher Handlung oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Strafregister eingetragen sein.

Im Waffengesetz wird unterschieden zwischen Waffen, die mit Vertrag, mit Waffenerwerbsschein oder mit Ausnahmebewilligung erworben werden können.

Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung (C) benötigen für jeden Erwerb einer Waffe oder eines wesentlichen Waffenbestandteils einen Waffenerwerbsschein (WES).

Schema Waffenerwerb

Informationsflyer für den Waffenerwerb