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Das Schweizerische Strafregister wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt.

Jede Person kann einen sie selbst betreffenden schriftlichen Auszug aus dem Strafregister anfordern. Die Gebühr für einen Auszug beträgt CHF 20.--. Sie ist im Voraus zu entrichten.

Die Zustellung des Auszuges erfolgt normalerweise an die Wohnadresse. Eine direkte Zustellung an eine andere Adresse (z.B. Arbeitgeber) ist möglich, wenn Sie dafür ausdrücklich den Auftrag erteilen.

Die Gebühr für den Auszug kann bei Internetbestellung mit Kreditkarte oder Postcard online bezahlt werden. Die Vorauszahlung mit Einzahlungsschein auf der Post bleibt weiterhin möglich.

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