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Im Verkehr mit Banken, Behörden, der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber wird häufig ein Handlungsfähigkeitszeugnis verlangt, welches sich zur Handlungsfähigkeit einer Person äussert (Art. 13 ZGB).

Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann bequem via ePortal bestellt werden. Hier ePortal - Bestellung Handlungsfähigkeitszeugnis gelangen Sie zum ePortal.

 

Alternativ kann das Handlungsfähigkeitszeugnis bei der örtlich zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) telefonisch oder per Mail bestellt werden.