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Im Verkehr mit Banken, Behörden, der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber wird häufig ein Handlungsfähigkeitszeugnis verlangt, welches sich zur Handlungsfähigkeit einer Person äussert (Art. 13 ZGB).

Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann bei der örtlich zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) bestellt werden.