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Wer infolge eines Unfalles, wegen plötzlicher schwerer Erkrankung oder Altersschwäche nicht mehr selber für sich sorgen kann und urteilsunfähig wird, ist auf die Hilfe Dritter angewiesen. Mittels eines Vorsorgeauftrags kann jede urteilsfähige Privatperson sicherstellen, dass im Falle des Eintrittes der Urteilsunfähigkeit eine von ihr selbst bestimmte Person oder Fachstelle für die Erledigung der notwendigen Angelegenheiten ermächtigt wird und diese in ihrem Sinne erledigen kann. Die Errichtung sowie der Hinterlegungsort eines Vorsorgeauftrages kann auf dem Zivilstandesamt registriert werden. Die KESB hat den gesetzlichen Auftrag, Vorsorgeaufträge zur Aufbewahrung und Hinterlegung entgegenzunehmen. Zu diesem Zweck muss das nachfolgende Formular zusammen mit dem Vorsorgeauftrag der KESB eingereicht werden. Die KESB ist auch für die Erklärung der Wirksamkeit (Validierung) eines Vorsorgeauftrages zuständig.

Merkblatt Vorsorgeauftrag

Formular Hinterlegung und Validierung Vorsorgeauftrag

Der Vorsorgeauftrag kann inhaltlich sehr individuell ausgestaltet werden. Entsprechende Muster und weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrem Notar/-in, Ihrem Vorsorgeberater/-in und bei privaten Fachstellen (z. B. Pro Senectute, Caritas, Pro Mente Sana, etc.).