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Kanton Glarus - hier klicken

Veranstalterinnen und Veranstalter von Festwirtschaften, Messen, Ausstellungen oder sonstigen Anlässen benötigen eine kommunale Festwirtschaftsbewilligung. Diese ist bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Sollten an der Veranstaltung auch gebrannte Wasser (wie z. B. Likör, Spirituosen, Alcopops) ausgeschenkt werden, ist zusätzlich eine kantonale Bewilligung für den Ausschank gebrannter Wasser erforderlich. 
Diese Bewilligung wird ausschliesslich natürlichen Personen erteilt, die bereits im Besitz einer gültigen kommunalen Festwirtschaftsbewilligung sind.

Das Gesuch ist vor Durchführung des Anlasses einzureichen.

Rechtliche Grundlagen

Gastwirtschaftsgesetz GR
Ausführungsbestimmungen zum Gastwirtschaftsgesetz GR

Infos

Kantonale Festwirtschaftsbewilligungen für den Ausschank gebrannter Wasser stützen sich immer auf eine kommunale Festwirtschaftsbewilligung.

Muster kommunale Festwirtschaftsbewilligung

Formulare

Gesuch gebrannte Wasser Festwirtschaften/ Messen/ Anlässe