Veranstalterinnen und Veranstalter von Festwirtschaften, Messen, Ausstellungen oder sonstigen Anlässen benötigen eine kommunale Festwirtschaftsbewilligung. Diese ist bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Sollten an der Veranstaltung auch gebrannte Wasser (wie z. B. Likör, Spirituosen, Alcopops) ausgeschenkt werden, ist zusätzlich eine kantonale Bewilligung für den Ausschank gebrannter Wasser erforderlich.
Diese Bewilligung wird ausschliesslich natürlichen Personen erteilt, die bereits im Besitz einer gültigen kommunalen Festwirtschaftsbewilligung sind.
Das Gesuch ist vor Durchführung des Anlasses einzureichen.
Rechtliche Grundlagen
Gastwirtschaftsgesetz GR
Ausführungsbestimmungen zum Gastwirtschaftsgesetz GR
Infos
Kantonale
Festwirtschaftsbewilligungen für den Ausschank gebrannter Wasser stützen sich
immer auf eine kommunale Festwirtschaftsbewilligung.
Muster kommunale Festwirtschaftsbewilligung
Formulare
Gesuch gebrannte Wasser Festwirtschaften/ Messen/ Anlässe