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Für Anbieter einer Aktivität auf dem gesicherten Pistengebiet resp. im Verantwortungsbereich von Betreibern von Skilift- und Seilbahnanlagen (z.B. Schneesportlehrer, Kinderskilehrer etc.) auf dem Gebiet des Kantons Graubünden.

Falls die Aktivität gemäss GBS bewilligungspflichtig ist, muss beim Amt für Wirtschaft und Tourismus jeweils bis spätestens ein Monat vor geplanter Betriebsaufnahme folgendes vollständiges Bewilligungsgesuch eingereicht werden:

Bewilligungsgesuch für Betriebe mit Angestellten ohne anerkannte Ausbildung
Verzeichnis der Betriebe mit Angestellten ohne anerkannte Ausbildung gemäss GBS


Welche gesetzlichen Bestimmungen müssen Anbieter in Graubünden beachten?
Departementsverfügung betreffend Versicherungspflicht im Berg- und Schneesportwesen
Verzeichnis der vom Departement für Volkswirtschaft und Soziales anerkannten Ausbildungen (Stand: Oktober 2025)
Merkblatt für Schneesportschulen