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Die Gesetzgebungen von Bund und Kanton im Bereich Berg- und Schneesport verfolgen folgende Ziele:

  • Schutz des Gastes bei gewerbsmässig angebotenen Risikoaktivitäten
  • Gewährleistung der Sicherheit des Gastes bei gegen direkte oder indirekte Entschädigung angebotenen Tätigkeiten auf Pisten und Abfahrtsrouten

Zur Erreichung dieser Ziele ist das Amt für Wirtschaft und Tourismus für den Vollzug des