Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität (WEGM)
Megatrends wie Globalisierung, Digitalisierung, Klimawandel sowie Fragestellungen in Bezug auf eine partizipative Gesellschaft beschäftigen nicht nur die Politik und die Wirtschaft. Die daraus resultierenden Herausforderungen wirken sich auch auf die gymnasiale Ausbildung als Teil des Bildungssystems aus, wo Studierende und Fachkräfte von morgen ausgebildet werden.
Hier setzt das nationale Projekt «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» (WEGM), gemeinsam verantwortet vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und –direktoren (EDK), an. Mit der Überarbeitung der für die gymnasiale Maturitätsausbildung relevanten Rechtsgrundlagen sowie des der Ausbildung zu Grunde liegenden Rahmenlehrplans für gymnasiale Maturitätsschulen sollen die allgemeine Studierfähigkeit auf lange Sicht gewährleistet und die vertiefte Gesellschaftsreife gefördert werden. Gleichzeitig wird das Ziel verfolgt, die schweizweite Vergleichbarkeit der Maturitätsabschlüsse zu erhöhen.
Sowohl das revidierte Maturitätsanerkennungsreglement der EDK (MAR) und die korrespondierende Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) des Bundesrats als auch der angepasste Rahmenlehrplan sind am 1. August 2024, mit einer Übergangsfrist bis 2032, in Kraft getreten. Neu ist auch die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der EDK über die Zusammenarbeit im Bereich der gymnasialen Maturität vom 28. Juni 2023.
Während der Übergangsfrist dürfen noch bis zum 31. Juli 2032 Maturitätszeugnisse nach den altrechtlichen Bestimmungen ausgestellt werden. Danach müssen alle Maturitätszeugnisse nach den neuen Bestimmungen ausgestellt werden.
Umsetzung der WEGM im Kanton Graubünden
Projektorganisation
Das Amt für Höhere Bildung ist von der Regierung und vom Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement (EKUD) mit der Leitung der strategischen Steuerung (Projektsteuerung) beauftragt worden. Die Projektsteuerung stellt unter anderem auf strategischer Ebene die Umsetzung und Koordination des kantonalen Gesamtprojekts sicher.
Für die operative Projektleitung ist ein Team bestehend aus dem Rektor der Bündner Kantonsschule und dem Prorektor des Gymnasiums einer privaten Mittelschule zuständig. Auch in der Leitung der einzelnen Ressorts, in denen die für die Umsetzung des Projekts wichtigsten Arbeitspakete behandelt werden, sind die privaten Mittelschulen und die Bündner Kantonsschule durch Rektoren und Prorektoren vertreten.
Organigramm
Sonderbeilage Bilden & Forschen vom 27. März 2025 mit Beitrag zum gesamtkantonalen Projekt WEGM In Graubünden werden in diesem gesamtkantonalen Projekt die Lehrpläne der Gymnasien der Bündner Mittelschulen überarbeitet, so dass die neuen gesamtschweizerischen Vorgaben an den Bündner Gymnasien gleichzeitig voraussichtlich per Beginn des Schuljahrs 2028/29 umgesetzt werden.
Erarbeitung der Inhalte
Ressorts 1–3
Gestützt auf die Bestimmungen des Mittelschulgesetzes, wonach die Lehrpläne der privaten Mittelschulen im Wesentlichen denjenigen der Bündner Kantonsschule zu entsprechen haben, gilt im Kanton Graubünden der gymnasiale Lehrplan der Bündner Kantonsschule als Referenzlehrplan für diejenigen der privaten Mittelschulen. Die Lehrplanarbeit und Erarbeitung der Inhalte der Fachlehrpläne erfolgt basierend auf dem Rahmenlehrplan in Arbeitsgruppen in den Ressorts 1–3. In diesen Ressorts werden von Arbeitsgruppen, bestehend aus Lehrpersonen der Bündner Kantonsschule und der privaten Mittelschulen, die Fachlehrpläne der Bündner Kantonsschule erarbeitet. Die Fachlehrpläne der privaten Mittelschulen werden durch deren Lehrpersonen erarbeitet.
Ressort 4 (Weiterbildung)
Im Rahmen der über mehrere Jahre laufenden Umsetzung des Projekts bildet die Weiterbildung der Lehrpersonen der Bündner Mittelschulen einen zentralen Aspekt und einen wesentlichen Erfolgsfaktor für eine nachhaltige Umsetzung des Projekts. Dem Ressort 4 obliegt die Planung, Organisation und Koordination der Weiterbildung der Lehrpersonen und Schulleitungen zur Umsetzung der Vorgaben von MAR und MAV.
Terminplanung
Auf kantonaler Ebene setzt sich das Projekt WEGM aus den beiden Projektphasen 1 und 2 zusammen. Zu Beginn der Projektphase 1, welche bis ins dritte Quartal 2028 dauert, stehen die Festlegung der Projektorganisation sowie die Erarbeitung der Stundentafeln und der Lehrpläne im Fokus. Zudem werden kantonale Verordnungen geprüft und die Lehrpersonen in Weiterbildungsveranstaltungen auf die Umsetzung der neuen Vorgaben vorbereitet. Nach Abschluss der Projektphase 1 beginnt nach dem Start der ersten Ausbildungsgänge die Projektphase 2 zur Überwachung und fortlaufenden Optimierung des Projekts sowie die Vorbereitung für die Einreichung aller erforderlichen Dokumente an die Schweizerische Maturitätskommission (SMK).
Projektphasen
Die ersten Schülerinnen und Schüler der 3. Gymnasialklasse werden planmässig ab Beginn des Schuljahrs 2028/29 nach den neuen Rahmenbedingungen unterrichtet, spätestens jedoch auf Beginn des Schuljahrs 2029/2030.
Datum |
Umsetzung |
Q1 2025 |
Grundsatzentscheide der Regierung zur Projektumsetzung und Referenzstundentafel BKS |
März 2025 |
Information bzgl. Grundsatzentscheide der Regierung und Referenzstundentafel BKS
Start Lehrplanarbeiten / Anpassung rechtliche Grundlagen
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März 2025 bis Dezember 2026 |
Lehrplanarbeiten / Anpassung rechtliche Grundlagen |
Ab September 2025 |
Start Weiterbildung Lehrpersonen |
Q4 2027 / Q1 2028 |
Erlass und Genehmigung Lehrpläne sowie rechtliche Grundlagen |
August 2028 |
Start Bildungsgang nach neuem MAR/MAV und neuen Lehrplänen |
Projekthandbuch
Das Projektmanagement für die Umsetzung der WEGM im Kanton Graubünden wird in einem umfassenden Projekthandbuch dargelegt, welches von der Regierung am 4. März 2025 genehmigt wurde.
Projekthandbuch (Version vom 29. April 2025)