Nach welchem Wahlsystem wird die Regierung gewählt?
Die Regierung des Kantons Graubünden, bestehend aus fünf Mitgliedern, wird nach dem Majorzwahlverfahren gewählt (Art. 38 Abs. 1 KV, Art. 39 KV). Dabei bildet der Kanton den Wahlkreis.
Was bedeutet das absolute Mehr?
Gewählt sind Kandidierende im ersten Wahlgang, die das absolute Mehr erreichen. Um dieses zu berechnen, wird die Gesamtzahl aller gültigen Stimmen für kandidierende Personen durch die doppelte Zahl der freien Sitze geteilt. Die nächsthöhere ganze Zahl ist das absolute Mehr (Art. 39 Abs. 1 GPR).
Was geschieht, wenn mehr als fünf Kandidierende das absolute Mehr erreichen?
Erreichen mehr als fünf Kandidierende das absolute Mehr, gelten diejenigen mit den höchsten Stimmenzahlen als gewählt (Art. 39 Abs. 2 GPR).
Was geschieht, wenn weniger als fünf Kandidierende das absolute Mehr erreichen?
Erreichen weniger als fünf Kandidierende das absolute Mehr, kommt es zu einem zweiten, freien Wahlgang (Art. 40 GPR). Gewählt sind in diesem zweiten Wahlgang jene Kandidierenden, welche am meisten Stimmen erzielt haben (relatives Mehr).
Was geschieht bei Stimmengleichheit?
Bei Stimmengleichheit kommt es zu einer Losziehung (Art. 41 GPR).