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Mit der Revision von 14 kantonalen Gesetzen soll der Grosse Rat zusätzliche Spielräume zur Steuerung der Ausgaben erhalten. 

Die Kantonsfinanzen befinden sich seit Jahren in gesunder Verfassung. Mittel- und langfristig zeichnen sich aber deutliche Engpässe ab. Der Kantonshaushalt kann schnell aus dem Gleichgewicht fallen. Regierung und Grosser Rat müssen bei Bedarf reagieren können.

Zahlreiche kantonale Gesetze in unterschiedlichen Aufgabenbereichen belassen dem Grossen Rat relativ grossen finanzpolitischen Entscheidungsspielraum zur Steuerung der Ausgaben. Demgegenüber beinhalten mehrere Gesetze feste Ausgabenverpflichtungen. Diese sollen gelockert werden. Der Grosse Rat erhält damit in den davon betroffenen Aufgabenbereichen ebenfalls angemessene Ausgabenspielräume. Dazu ist eine Revision von 14 Gesetzen erforderlich.

Mit den Gesetzesrevisionen werden noch keine Sparmassnahmen ergriffen. Inwiefern die bestehenden und die neu zu schaffenden Spielräume effektiv genutzt werden sollen, ist später in Abhängigkeit von der effektiven Finanzlage und den Finanzperspektiven zu prüfen und zu entscheiden. Die Rahmenbedingungen dafür sollen in einem Vorgehenskonzept für ein Entlastungspaket (EP-Konzept) festgelegt werden. Dieses definiert im Voraus, wann und nach welchen Grundsätzen die Regierung ein Entlastungspaket mit konkreten Sparmassnahmen zu schnüren und dem Grossen Rat zum Beschluss vorzulegen hat.

 

Eröffnung: 19. Dezember 2018
Frist abgelaufen: 31. März 2019

Vernehmlassungsdokumente-DFG