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Mit der neuen bundesrechtlichen Gesetzgebung liegen die Steuerung, die Koordination und die Umsetzung der Integrationsförderung in der Verantwortung der Kantone und der Gemeinden.

Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern soll in erster Linie über die Regelstrukturen erfolgen, namentlich über die Schule, die Berufsbildung, die Arbeitswelt sowie die Institutionen der sozialen Sicherheit und des Gesundheitswesens.

Ergänzend zu den Bemühungen der Regelstrukturen braucht es Angebote in den Bereichen Information und Beratung, Sprache und Bildung sowie Verständigung und gesellschaftliche Integration, um entsprechende Lücken in den Regelangeboten zu schliessen bzw. Personen, die keinen Zugang dazu haben, in ihrem Integrationsprozess zu unterstützen und ihnen den Anschluss an die Regelstrukturen zu ermöglichen.

Förderkriterien

Muss-Kriterien

  1. Das Projekt richtet sich an längerfristig und rechtmässig im Kanton anwesende Ausländerinnen und Ausländer und hat eine klare Zielsetzung.
  2. Das Projekt definiert die Zielgruppe der Fördermassnahmen und erklärt, wie die Zielgruppe erreicht wird.
  3. Die Projektkosten stehen in einem angemessenen Verhältnis zum beabsichtigten Nutzen
  4. Das Projekt ist nachhaltig und trägt der Langfristigkeit des individuellen Integrationsprozesses Rechnung.
  5. Die Kostenbeteiligung des Kantons bedingt eine angemessene Drittfinanzierung.

Soll-Kriterien

  1. Das Projekt verbessert und fördert den Zugang der Zugewanderten zu staatlichen und privaten Institutionen.
  2. Das Projekt orientiert sich an den Bedürfnissen der Alltagswelt der Ausländerinnen und Ausländer. Zum Alltag gehört auch eine soziale und kulturelle Integration.
  3. Das Projekt stärkt Eigenkompetenzen und individuelle Ressourcen. Es befähigt die angesprochene Zielgruppe, die eigenen Kräfte für die Integration zu mobilisieren und eigenverantwortlich mitzubestimmen.
  4. Das Projekt berücksichtigt die Tatsache, dass Integration ein gegenseitiger Prozess ist und bezieht – wenn immer möglich – die Gesamtbevölkerung mit ein.
  5. Das Projekt fördert den Erwerb von Schlüsselkompetenzen für das Fortkommen in Schule, Ausbildung und Arbeit oder einen Ein- oder Wiedereinstieg ins Erwerbsleben.