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Das Gesetz verbietet den Verkauf oder die kostenlose Abgabe von
- Wein, Bier und Apfelwein an unter 16-Jährige
- Spirituosen, Aperitifs und Alcopops an unter 18-Jährige

Falls Zweifel am Alter des jugendlichen Kunden / der jugendlichen Kundin bestehen, ist ein amtlicher Ausweis (Pass, Identitätskarte oder Führerschein) zur Bestimmung des genauen Alters zu verlangen.

Am Verkaufspunkt ist ein gut sichtbares Hinweisschild anzubringen, das klar auf die Abgabebeschränkung aufmerksam macht. Informationsmaterial kann beim Gesundheitsamt Graubünden bezogen werden.

Rechtliche Grundlagen

Bundesgesetz über die gebrannten Wasser (Alkoholgesetz)

Info

Gemeinsam für den Jugendschutz Gesundheitsamt GR
Jugendschutzplakat