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Der Kanton Graubünden verfügt über ein breites Angebot der Suchthilfe. Dies ist das Ergebnis eines Berichts von Infodrog, der Schweizerischen Koordinations- und Fachstelle Sucht, der im Auftrag der Regierung erstellt wurde. Im Bericht werden allerdings auch Angebotslücken festgestellt. Die Regierung überprüft deshalb das Angebot für Suchtbetroffene im Kanton.

Im Auftrag der Regierung untersuchte Infodrog die Situation und den Bedarf im Bereich der Suchthilfe im Kanton Graubünden. Damit ist die Regierung einem Auftrag des Grossen Rats nachgekommen, welcher einen Bericht zur gegenwärtigen Situation und zum möglichen Handlungsbedarf hinsichtlich des Angebots für Suchtbetroffene fordert.

Breites Angebot der Suchthilfe in Graubünden
Der Kanton Graubünden verfügt über ein breites, regionales und den lokalen Bedürfnissen angepasstes Netz an Angeboten der Suchthilfe mit insgesamt 52 verschiedenen Angeboten. Die Angebote verschiedener öffentlicher und privater Institutionen stehen in den folgenden Bereichen zur Verfügung: Beratung, Therapie, Schadensminderung, Wohnen, Selbsthilfe sowie Suchthilfeangebote im Straf- und Massnahmenvollzug. Kein Angebot besteht hingegen in der stationären Sozialtherapie. Weiter wurden Lücken in den Leistungsbereichen der Schadensminderung wie "Drug Checking", Konsumraum und aufsuchende Sozialarbeit festgestellt. 

Der Bericht formuliert sieben Handlungsempfehlungen an den Kanton Graubünden hinsichtlich seines Angebots für Suchtbetroffene. Gestützt auf die Empfehlungen im Bericht überprüft der Kanton aktuell das Angebot für Suchtbetroffene, darunter auch die Möglichkeit der Schaffung einer Kontakt- und Anlaufstelle mit Drogenkonsumraum. 

Anforderungen an eine Kontakt- und Anlaufstelle mit Drogenkonsumraum
Im Bericht zeigt Infodrog zudem die Anforderungen und Erfolgsfaktoren für einen Drogenkonsumraum auf. Entscheidend ist, dass im Vorfeld realistische Erwartungen hinsichtlich Nutzen und Grenzen eines Drogenkonsumraums bestehen. Im Bericht wird daher auch festgehalten, dass ein Konsumraum nicht zum Verschwinden des Konsums im öffentlichen Raum oder der öffentlich sichtbaren Szene führe. 

Als Voraussetzungen für einen Drogenkonsumraum werden ein zentraler Standort und das Tolerieren von Kleinsthandel von illegalen Substanzen unter Konsumierenden genannt. Um zu verhindern, dass eine Sogwirkung auf Konsumierende aus anderen Kantonen oder Regionen entsteht, müssen Einlasskriterien oder interkantonale Kooperationsmodelle erarbeitet werden. Notwendig ist zudem die Abstimmung mit bestehenden Angeboten (zum Beispiel Gassenküche, Kontakt- und Anlaufstelle des Vereins Überlebenshilfe Graubünden). 

Die jährlichen Betriebskosten eines Drogenkonsumraums werden gemäss Bericht auf 400 000 bis 600 000 Franken veranschlagt. Die einmaligen Investitionskosten für einen solchen Raum werden auf 60 000 bis 90 000 Franken geschätzt. Angesichts der Kosten prüft der Kanton auch Alternativen mit ähnlicher Wirkung zu einem Drogenkonsumraum, beispielsweise ein Ausbau des betreuten Wohnangebots mit Konsummöglichkeit oder die Schaffung eines Angebots der aufsuchenden Sozialarbeit (Gassenarbeit).

Der Grosse Rat entscheidet über Finanzierung des Angebots
Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales wird der Regierung vor dem Sommer das Ergebnis der Angebotsüberprüfung unterbreiten und Vorschläge hinsichtlich des Angebots für Suchtbetroffene unterbreiten. Damit ist gewährleistet, dass der Grosse Rat im Rahmen der Beratung des Kantonsbudgets 2022 in der Dezembersession 2021 über die Mittelfreigabe für die Angebote der Suchthilfe beraten und entscheiden kann.


Beilage: 
Schlussbericht "Angebote für Suchtbetroffene im Kanton Graubünden"


Auskunftsperson: 
Regierungsrat Marcus Caduff, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. +41 81 257 23 01 (telefonisch erreichbar zwischen 13:30 und 14:30 Uhr), E‑Mail Marcus.Caduff@dvs.gr.ch


Gremium: Departement für Volkswirtschaft und Soziales
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden


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