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Castasegna
Einfamilienhaus

Das Amt für Immobilienbewertung führt amtliche Bewertungen von Grundstücken und Liegenschaften im Kanton durch.

Die gemeindeweisen Revisionsbewertungen finden alle 10 Jahre statt. Eigentümerinnen und Eigentümer sind darüber hinaus verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf eine Bewertung einzureichen. Unabhängig davon können Sie aber auch jederzeit eine Bewertung schriftlich beantragen.

Diese Bewertungen werden den Eigentümern eröffnet. Die Daten werden zudem den kantonalen und kommunalen Steuerbehörden, der Gebäudeversicherung sowie den Grundbuchämtern zur Verfügung gestellt für die Erfüllung ihrer damit verbundenen notwendigen Aufgaben.