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Formulare

Prüfen Sie bitte, welche Formulare und Beilagen Sie einreichen müssen. Sie können die ausgefüllten Formulare im Anschluss per Post einreichen oder als PDF hochladen.

Bei Investitionen

Bei Vermietung

Bei Baurecht

  • Baurechtsvertrag und Baurechtszins 

Bei Gastgewerbe

Einreichen

Das Antragsformular ist mit den notwendigen Unterschriften im Original an das betreffende Bewertungsbüro einzureichen oder als PDF via Online-Upload hochzuladen. Bitte beachten Sie die Unterschriftsregelung auf dem Antragsformular. Falls Sie sich von einer Drittperson vertreten lassen, legen Sie bitte die entsprechende Vollmacht bei. 

Weiteres Vorgehen

Sie erhalten innerhalb von einem Monat nach der Einreichung der vollständigen Unterlagen einen Termin für die Objektbesichtigung. In der Regel wird Ihnen nach der Besichtigung die Bewertungsverfügung innerhalb von 30 Tagen zugestellt.

Gebühren

Die Gebühr ohne Bewertungspflicht beträgt 1,4 Promille des Neuwerts.

Die entrichtende Gebühr beträgt minimal 150 Franken und maximal 15'000 Franken pro Grundstück. Für Stockwerkeinheiten beträgt die Gebühr minimal 30 Franken und maximal 15'000 Franken.

Für den Gebührenanteil ab 5'000 Franken wird ein Rabatt von 33,3 Prozent gewährt.

Die Gebühr für landwirtschaftliche Betriebe und landwirtschaftliches Gewerbe beträgt 1,0 Promille des Neuwerts.

Detaillierte Gebührenordnung: siehe VAIB Art. 37.