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Ist keine amtliche Bewertung gemäss Immobilienbewertungsgesetz (IBG) möglich, kann in den nachfolgenden Fällen ein Gutachten beantragt werden:

Gesuch für ein Bewertungsgutachten

Bewertungsgutachten können nur für die öffentliche Hand, Gerichte und Erbengemeinschaften erstellt werden:

Gesuch für ein Bewertungsgutachten

Prüfen Sie bitte, welche Formulare und Beilagen Sie einreichen müssen.

Auftrag für ein landwirtschaftliches Gutachten

Für Aufträge zur Erstellung eines Kurzgutachtens für landwirtschaftliche Grundstücke verwenden Sie bitte das Formular:

Auftrag für ein landwirtschaftliches Gutachten

Bei Hofübergaben oder Neuberechnung der Belastungsgrenze von bestehenden Bauten verwenden Sie bitte den Antrag ohne Bewertungspflicht.

Prüfen Sie bitte, welche Formulare und Beilagen Sie einreichen müssen.