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Vorgehen

Wenn Sie von uns einen «Fragebogen Revisionsbewertung» erhalten haben, werden die überbauten Grundstücke in Ihrer Gemeinde neu bewertet.

Sie können den Fragebogen und die Unterlagen dem zuständigen Bewertungsbüro per Post oder E-Mail einreichen oder uns via ePortal zukommen lassen.

Zusammen mit dem Fragebogen wird Ihnen auch ein Merkblatt zugestellt.

Formular

Fragebogen Revisionsbewertung

Sie können anstelle von Punkt 2 im Fragebogen auch ihre eigene Baukostenabrechnung einreichen oder hochladen (Scan oder Handy Foto).

Einreichen

Sie haben die Möglichkeit, alle Formulare und Unterlagen dem zuständigen Bewertungsbüro per Post oder E-Mail einzureichen oder via ePortal hochzuladen.

Für das Gastgewerbe sind zusätzlich die drei letzten Geschäftsberichte einzureichen.

Formular "Betriebserlöse Gastgewerbebetriebe"

Weiteres Vorgehen

Falls notwendig, wird ein Besichtigungstermin mit Ihnen bzw. mit dem Stockwerkverwalter vereinbart.

Bei allfälligen Rückfragen werden wir Sie kontaktieren (bitte füllen Sie am Ende des Fragebogens sämtliche Kontaktdaten aus). Anschliessend wird Ihnen die Bewertungsverfügung zugestellt.

Gebühren

Eine Gebühr wird bei Investitionen ab 100'000 Franken oder bei Neubauten ab 20'000 Franken erhoben. Die Gebühr beträgt 1,3 Promille vom Investitionsbetrag.

Die Minimalgebühr beträgt 150 Franken pro Grundstück bzw. 30 Franken bei Stockwerkeigentum.

Auch für Grundstücksteilungen und Umwandlungen in Stockwerkeigentum, Miteigentum und Baurecht werden Gebühren erhoben.

Die detaillierte Gebührenordnung finden Sie hier: VAIB Art. 37.